Anlage 1
zu den Richtlinien zum Datenaustausch im Verfahren SolumSTAR für das Grundbuch- und Katasteramt (SolumSTAR-Richtlinien)
Fachliche Spezifikationen
1
Vorgezogene Buchungen in ALKIS
SolumSTAR ist in der Lage z.B. bei BVNR 0000 in
ALKIS die Zuordnung zu gewährleisten. Bei der Rückmeldung erhält das
Katasteramt die Buchungen für die „alte“ und die neue BVNR.
2
Abgleich beim Grundbuchamt
Die Daten der Erstdatenübernahme werden vom Grundbuchsachbearbeiter
fallweise mit dem Grundbuchinhalt abgeglichen. Abweichungen werden im
F&E-Verzeichnis korrigiert und hierzu automatisch Fortführungsdaten
erzeugt. Zu diesen werden keine papiernen Mitteilungen erstellt, die
Fortführungsdaten enthalten kein Geschäftszeichen.
3
Auftretende Probleme bzw. Fragen bei der Datenbereitstellung
(1) Sofern lfd. Nr. im Bestandsverzeichnis fehlen bzw. nicht in
Übereinstimmung mit dem Grundbuch angegeben werden, wird die lfd. Nr. in SolumSTAR beim Abgleich abgestimmt und dem Katasteramt eine
Rückmeldung erstellt.
4
In welchen Fällen gibt es keine elektronische Übermittlung?
Die elektronische Übermittlung unterbleibt in folgenden Sonderfällen:
Bodenneuordnungsverfahren: In bestimmten Verfahrensphasen ist das Katasteramt nicht katasterführende Stelle für bestimmte Flurstücke. Diese können in SolumSTAR entsprechend gekennzeichnet werden, um Rückmeldungen hierzu zu unterdrücken.
Fremdbuchungen: (Zuständigkeiten mehrerer Katasterbehörden für die gleichen Bestände)
Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:
1. Sofern es im Bezirk des Grundbuchamtes Zuständigkeiten zweier Katasterämter gibt (bzgl. einzelner Gemarkungen), so ist dies entsprechend (mit Nennung der Katasteramtsnummer) zu vermerken und es erfolgt regelmäßiger Austausch mit beiden Katasterämtern.
2. Sofern nur einzelne Flurstücke aus angrenzenden Gemarkungen bei diesem Grundbuchamt gebucht sind (sog. Fremdbuchungen) überprüfen die benachbarten Katasterämter ihre Daten darauf hin, ob Flurstücke in den umzustellenden SolumSTAR-Bezirken liegen und erzeugen ggf. eine WLDGGB hierzu. Hierdurch wird ermöglicht, dass nach Aufnahme in die Gemarkungsliste (mit richtiger Katasteramtsnummer) alle beteiligten Katasterämter eine Eintragungsbekanntmachung / Daten erhalten.
besondere Nutzungsrechte: Einige besondere Rechte
(z.B. Waldgenossenschaftsanteile) werden in SolumSTAR
wie Flurstücksbuchungen behandelt, um sie wie diese
recherchierbar zu halten. Das Katasteramt führt diese jedoch nicht und die
Buchungen werden anhand der Buchungsart vor der Übermittlung herausgefiltert.
5
Organisatorische Maßnahmen
Es ist darauf hinzuwirken, dass bei Neueintragungen in SolumSTAR
die kompletten Eigentümerangaben eingetragen werden, damit die erzeugten ALKIS-Dateien
(LBESAS) mit den Vorgaben der strukt. Namensangaben übereinstimmen. Ausnahme: autom. Hinzufügen von notwendigen Datensätzen (LBESAS) aus
der Erstdatenabgabe (z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften wo sich nur ein
Eigentümer ändert).
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Besonderheiten
Die Fortführungsart 71 wird in SolumSTAR für die
Datei LBESAS nur dann erzeugt, wenn sichergestellt ist, dass alle auf
der BVNR gebuchten Flurstücke übertragen werden sollen, ansonsten ist zwingend
(Ausnahme Wohnungseigentum und Buchungen nach § 3 Abs. 4 der GBO) die Fortführungsart
76 anzuwenden.
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Fehlermanagement der beteiligten Stellen
Für die Bearbeitung von Rückfragen und zur Unterstützung einer möglichst
umgehenden Bereinigung von Schnittstellenproblemen sind Mitarbeiter zu
benennen. Diese dokumentieren auftretende Probleme und leiten sie zeitnah an
die Zentrale Pflegestelle bzw. zuständige Stelle.