Anlage 1
(zu § 1 Abs. 4, § 3)
Lehrgebiete für den theoretischen Unterricht an der Akademie:
1. Allgemeine Rechtskunde
einschließlich Verwaltungsrecht, Verwaltungstechnik (80 Stunden)
2. Spezielle Rechtskunde
Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich Weinrecht (120 Stunden)
3. Warenkunde
einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen (180 Stunden)
4. Umwelthygiene, Ernährungslehre, Mikrobiologie und Parasitologie
einschließlich Abfallbeseitigung, biologische Grundlagen der Ernährungslehre, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (60 Stunden)
5. Lebensmittel- und Betriebshygiene
(80 Stunden)