Anlage 1

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung
zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation

- Sachliche Gliederung -


Lfd. Nr.

Teil der Ausbildungsberufsbildes

Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse


1

Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)

1.1

Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)

a) staats- und verfassungsrechtliche Grundlagen in der Bundesrepublik Deutschland in ihren Bezügen zu den Aufgaben der ausbildenden Stelle darstellen

b) Art und Rechtsform der ausbildenden Stelle beschreiben

c) Aufgaben der ausbildenden Verwaltung, ihre rechtlichen Grundlagen und ihre Bedeutung für Staat und Gesellschaft beschreiben

d) Aufgaben der für die ausbildende Stelle wichtigen Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen

1.2

Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)

a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen

b) Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsplan der ausbildenden Stelle vergleichen

c) Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, erläutern

d) Bedeutung und Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Rahmen der Berufsausbildung beschreiben

e) Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen

f) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten beschreiben

1.3

Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)

a) Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller Ressourcenverwendung an Beispielen der ausbildenden Stelle erklären

b) betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den Umweltschutz beschreiben

c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten

d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrichtungen beachten

e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen

f) zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen

2

Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)

a) Situation und Interessen des Bürgers bei der Aufgabenerledigung angemessen berücksichtigen

b) Dienstleistungs- und Eingriffsverwaltung in ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen für das Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger beschreiben

c) Aufklärung, Beratung und Auskunft situationsgerecht und bürgerorientiert vornehmen

d) Inhalt und Form von Schriftsätzen und mündlichen Mitteilungen nach Informationsziel und Adressatenkreis für den Bürger transparent gestalten

e) Wirkungen des Verwaltungshandelns auf die Öffentlichkeit an Beispielen beschreiben

3

Verwaltungsorganisation und -betrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)

3.1

Verwaltungshandeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1)

a) Ziele des Verwaltungshandelns erläutern; Grundsätze und Leitlinien anwenden

b) Arten und Formen des Verwaltungshandelns beschreiben

c) Leistungen der ausbildenden Stelle darstellen

3.2

Organisation und Funktionszusammenhänge (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2)

a) Aufbau- und Ablauforganisation der ausbildenden Stelle erläutern

b) Dienst- und Geschäftsordnung anwenden, Geschäftsverfahren beherrschen

c) Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren von Aufgaben und Verantwortung an Beispielen der ausbildenden Stelle darstellen

d) Informationswege in der ausbildenden Stelle darstellen und das Zusammenwirken zwischen Funktionsbereichen beschreiben

e) Aufgaben, Anforderungen und Zusammenwirken typischer Büroarbeitsplätze darstellen

f) zur Verbesserung von Arbeitsabläufen im eigenen Arbeitsbereich beitragen

4

Bürowirtschaft

(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)

4.1

Organisation des Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1)

a) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern

b) einschlägige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten und den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten

4.2

Arbeits- und Organisationsmittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2)

a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handhaben sowie wirtschaftlich und umweltgerecht einsetzen

b) rechtzeitige Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen

4.3

Bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3)

a) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Postausgang kostenbewußt bearbeiten

b) Registraturarbeiten sachgerecht durchführen, Aufbewahrungsfristen beachten

c) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben einsetzen

d) Termine planen, überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten

4.4

Materialbewirtschaftung, Bestell- und Vergabewesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4)

a) Grundsätze des Beschaffungswesens beschreiben

b) Beschaffungswesen der ausbildenden Stelle darstellen

c) bei der Materialverwaltung und bei dem Vergabeverfahren mitwirken

d) bei der Beschaffung und Entsorgung von Materialien nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten mitwirken

4.5

Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.5)

a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken in der ausbildenden Stelle beschreiben

b) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen

c) Statistiken auswerten und Ergebnisse aufbereiten

5

Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5)

5.1

Grundlagen der Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1)

a) Gründe und Ziele für den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik erläutern

b) Auswirkungen von Informations- und Kommunikationstechniken auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen der ausbildenden Stelle erklären

5.2

Bürokommunikation (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2)

a) Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems der ausbildenden Stelle beschreiben

b) unterschiedliche Arbeitsaufgaben der ausbildenden Stelle mit Hilfe von Bürokommunikationstechniken lösen

c) Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen

d) die Notwendigkeit der Pflege gespeicherter Informationen an Beispielen der ausbildenden Stelle darstellen

e) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfahren aufzeigen

f) Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten

5.3

Schreibtechnische Qualifikationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3)

a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben

b) Tastschreiben beherrschen

c) in der ausbildenden Stelle eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabegeräte bedienen

5.4

Textformulierung und -gestaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4)

a) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nachschlagewerken erstellen

b) Texte des Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich einwandfrei formulieren und gliedern

c) Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten

d) Schriftstücke nach Vorlage und unter Verwendung von Tonträgern normgerecht maschinenschriftlich anfertigen

e) Protokolle nach inhaltlichen Vorgaben aufnehmen und erstellen

f) Tabellen erstellen sowie bei der Gestaltung von Vordrucken mitwirken

5.5

Automatisierte Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.5)

a) Texte eingeben, aufrufen und bearbeiten

b) Texte speichern, verwalten, pflegen und sichern

c) Textbausteine und Serienbriefe erstellen

d) spezielle Funktionen des eingesetzten Textsystems anwenden

e) Texte mit Hilfe externer Dienste übermitteln

f) in der ausbildenden Stelle eingesetzte Textsysteme bei der Anwendung sachgerecht und wirtschaftlich nutzen, beurteilen und, soweit zweckmäßig, Verbesserungsvorschläge entwickeln

5.6

Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.6)

a) Vorschriften des Datenschutzes einhalten

b) die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Erhebung und Behandlung von Daten anwenden

6

Assistenz- und Sekretariatsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)

6.1

Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1)

a) Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation in der ausbildenden Stelle unterscheiden

b) Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen

c) Aufgaben kooperativ lösen

d) Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung und mit den einzelnen Funktionsbereichen erläutern

e) Telefonanlagen und Zusatzeinrichtungen handhaben

f) Telefongespräche vorbereiten, führen und die Ergebnisse aufbereiten und weiterleiten

g) Anfragen entgegennehmen, weiterleiten und Auskünfte erteilen

h) Termine unter Berücksichtigung von Vor- und Nachbearbeitungszeiten planen, koordinieren und überwachen; Terminkalender führen

i) Besucher empfangen, anmelden, informieren und betreuen

k) eingehende schriftliche Informationen, insbesondere Post, Berichte, Zeitungen, Zeitschriften, sichten, verteilen und bearbeiten

6.2

Organisationsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2)

a) Arbeitsabläufe organisieren

b) Reiseunterlagen beschaffen und zusammenstellen

c) Verkehrsverbindungen ermitteln und Verkehrsmittel bedarfsgerecht auswählen

d) Reservierungen vornehmen

e) Einladungen für Sitzungen und Besprechungen erstellen und verteilen

f) Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten

g) Reisekosten abrechnen

7

Finanzwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7)

7.1

Öffentliches Finanzwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1)

a) Zweck und Gliederung des Haushaltsplanes beschreiben

b) Unterschiede zwischen staatlichem und kommunalem Haushaltsrecht nennen

c) Grundzüge der Aufstellung und des Zustandekommens des Haushalts in der ausbildenden Stelle beschreiben

d) Einnahme- und Ausgabearten des Haushaltsplanes der ausbildenden Stelle darstellen

e) Unterschiede zwischen den Abgabearten beschreiben

7.2

Kassenwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2)

a) Arten und Merkmale der Kassenanordnungen aufzählen

b) Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen, Haushaltsüberwachungsliste führen

c) Belege für Zahlungsvorgänge erstellen und bei der Zusammenstellung der Buchungsbelege mitwirken

d) Kassenanordnungen auf ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen

8

Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8)

8.1

Grundzüge des Personalwesens (§ 3 Abs. 1 Nr. 8.1)

a) Arbeits-, Ausbildungs- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden

b) Pflichten und Rechte von Auszubildenden, Arbeitern, Angestellten und Beamten erläutern

c) Grundzüge des Arbeits- und Tarifrechtes darstellen

d) Vorschriften der Arbeitnehmerschutzgesetze darstellen

e) Zweck und Ziel des Personalvertretungsgesetzes oder des Betriebsverfassungsgesetzes darstellen, Grundzüge des Wahlverfahrens, der Zusammensetzung und der Aufgaben der Personalvertretung sowie die Beteiligungsarten beschreiben

f) Grundzüge des Sozialversicherungs-, des Zusatzversorgungs- und des Kindergeldrechtes darstellen

8.2

Personalaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 8.2)

a) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durchführen, insbesondere Verträge und Schriftstücke fertigen, Berechnungen durchführen

b) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten, insbesondere Urlaubs-, Krank- und Unfallmeldungen bearbeiten

c) weitere mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten, Regeln für das Führen von Personalakten und Datenschutzbestimmungen im Personalwesen beachten

9

Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 9)

9.1

Organisation und Arbeitsabläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.1)

a) Organisation und Zuständigkeiten des Fachbereiches darstellen

b) Arbeitsabläufe im Fachbereich erläutern

9.2

Verwaltungsverfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.2)

a) Verwaltungsmaßnahmen dem nicht förmlichen oder einem besonderen Verwaltungsverfahren zuordnen

b) Zustandekommen, Inhalt, Bekanntgabe, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten erklären

c) form- und fristgerechte Einlegung von Widersprüchen überprüfen

d) die förmliche Zustellung aufgrund besonderer Vorschriften oder behördlicher Anordnung veranlassen

9.3

Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.3)

a) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe erläutern, Verhältnis mehrerer Anspruchsgrundlagen zueinander bei der Rechtsanwendung beschreiben

b) Anliegen klären, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken, Anträge annehmen und Sachverhalte ermitteln

c) Fristen und Termine berechnen, festsetzen und berücksichtigen

d) anhand praktischer Fälle die für einen Sachverhalt spezifischen Vorschriften anwenden und Auskünfte erteilen