Anlage 1
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung
zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation
- Sachliche Gliederung -
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Lfd. Nr. |
Teil der Ausbildungsberufsbildes |
Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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1 |
Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) |
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1.1 |
Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) |
a) staats- und verfassungsrechtliche Grundlagen in der Bundesrepublik Deutschland in ihren Bezügen zu den Aufgaben der ausbildenden Stelle darstellen |
b) Art und Rechtsform der ausbildenden Stelle beschreiben |
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c) Aufgaben der ausbildenden Verwaltung, ihre rechtlichen Grundlagen und ihre Bedeutung für Staat und Gesellschaft beschreiben |
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d) Aufgaben der für die ausbildende Stelle wichtigen Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen |
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1.2 |
Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) |
a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen |
b) Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsplan der ausbildenden Stelle vergleichen |
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c) Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, erläutern |
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d) Bedeutung und Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Rahmen der Berufsausbildung beschreiben |
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e) Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen |
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f) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten beschreiben |
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1.3 |
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) |
a) Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller Ressourcenverwendung an Beispielen der ausbildenden Stelle erklären |
b) betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den Umweltschutz beschreiben |
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c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten |
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d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrichtungen beachten |
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e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
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f) zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
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2 |
Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) |
a) Situation und Interessen des Bürgers bei der Aufgabenerledigung angemessen berücksichtigen |
b) Dienstleistungs- und Eingriffsverwaltung in ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen für das Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger beschreiben |
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c) Aufklärung, Beratung und Auskunft situationsgerecht und bürgerorientiert vornehmen |
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d) Inhalt und Form von Schriftsätzen und mündlichen Mitteilungen nach Informationsziel und Adressatenkreis für den Bürger transparent gestalten |
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e) Wirkungen des Verwaltungshandelns auf die Öffentlichkeit an Beispielen beschreiben |
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3 |
Verwaltungsorganisation und -betrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) |
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3.1 |
Verwaltungshandeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) |
a) Ziele des Verwaltungshandelns erläutern; Grundsätze und Leitlinien anwenden |
b) Arten und Formen des Verwaltungshandelns beschreiben |
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c) Leistungen der ausbildenden Stelle darstellen |
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3.2 |
Organisation und Funktionszusammenhänge (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) |
a) Aufbau- und Ablauforganisation der ausbildenden Stelle erläutern |
b) Dienst- und Geschäftsordnung anwenden, Geschäftsverfahren beherrschen |
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c) Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren von Aufgaben und Verantwortung an Beispielen der ausbildenden Stelle darstellen |
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d) Informationswege in der ausbildenden Stelle darstellen und das Zusammenwirken zwischen Funktionsbereichen beschreiben |
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e) Aufgaben, Anforderungen und Zusammenwirken typischer Büroarbeitsplätze darstellen |
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f) zur Verbesserung von Arbeitsabläufen im eigenen Arbeitsbereich beitragen |
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4 |
Bürowirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) |
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4.1 |
Organisation des Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) |
a) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern |
b) einschlägige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten und den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten |
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4.2 |
Arbeits- und Organisationsmittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) |
a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handhaben sowie wirtschaftlich und umweltgerecht einsetzen |
b) rechtzeitige Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen |
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4.3 |
Bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3) |
a) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Postausgang kostenbewußt bearbeiten |
b) Registraturarbeiten sachgerecht durchführen, Aufbewahrungsfristen beachten |
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c) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben einsetzen |
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d) Termine planen, überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten |
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4.4 |
Materialbewirtschaftung, Bestell- und Vergabewesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4) |
a) Grundsätze des Beschaffungswesens beschreiben |
b) Beschaffungswesen der ausbildenden Stelle darstellen |
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c) bei der Materialverwaltung und bei dem Vergabeverfahren mitwirken |
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d) bei der Beschaffung und Entsorgung von Materialien nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten mitwirken |
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4.5 |
Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.5) |
a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken in der ausbildenden Stelle beschreiben |
b) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen |
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c) Statistiken auswerten und Ergebnisse aufbereiten |
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5 |
Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) |
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5.1 |
Grundlagen der Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) |
a) Gründe und Ziele für den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik erläutern |
b) Auswirkungen von Informations- und Kommunikationstechniken auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen der ausbildenden Stelle erklären |
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5.2 |
Bürokommunikation (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) |
a) Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems der ausbildenden Stelle beschreiben |
b) unterschiedliche Arbeitsaufgaben der ausbildenden Stelle mit Hilfe von Bürokommunikationstechniken lösen |
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c) Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen |
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d) die Notwendigkeit der Pflege gespeicherter Informationen an Beispielen der ausbildenden Stelle darstellen |
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e) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfahren aufzeigen |
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f) Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten |
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5.3 |
Schreibtechnische Qualifikationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3) |
a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben |
b) Tastschreiben beherrschen |
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c) in der ausbildenden Stelle eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabegeräte bedienen |
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5.4 |
Textformulierung und -gestaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4) |
a) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nachschlagewerken erstellen |
b) Texte des Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich einwandfrei formulieren und gliedern |
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c) Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten |
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d) Schriftstücke nach Vorlage und unter Verwendung von Tonträgern normgerecht maschinenschriftlich anfertigen |
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e) Protokolle nach inhaltlichen Vorgaben aufnehmen und erstellen |
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f) Tabellen erstellen sowie bei der Gestaltung von Vordrucken mitwirken |
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5.5 |
Automatisierte Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.5) |
a) Texte eingeben, aufrufen und bearbeiten |
b) Texte speichern, verwalten, pflegen und sichern |
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c) Textbausteine und Serienbriefe erstellen |
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d) spezielle Funktionen des eingesetzten Textsystems anwenden |
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e) Texte mit Hilfe externer Dienste übermitteln |
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f) in der ausbildenden Stelle eingesetzte Textsysteme bei der Anwendung sachgerecht und wirtschaftlich nutzen, beurteilen und, soweit zweckmäßig, Verbesserungsvorschläge entwickeln |
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5.6 |
Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.6) |
a) Vorschriften des Datenschutzes einhalten |
b) die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Erhebung und Behandlung von Daten anwenden |
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6 |
Assistenz- und Sekretariatsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) |
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6.1 |
Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1) |
a) Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation in der ausbildenden Stelle unterscheiden |
b) Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen |
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c) Aufgaben kooperativ lösen |
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d) Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung und mit den einzelnen Funktionsbereichen erläutern |
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e) Telefonanlagen und Zusatzeinrichtungen handhaben |
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f) Telefongespräche vorbereiten, führen und die Ergebnisse aufbereiten und weiterleiten |
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g) Anfragen entgegennehmen, weiterleiten und Auskünfte erteilen |
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h) Termine unter Berücksichtigung von Vor- und Nachbearbeitungszeiten planen, koordinieren und überwachen; Terminkalender führen |
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i) Besucher empfangen, anmelden, informieren und betreuen |
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k) eingehende schriftliche Informationen, insbesondere Post, Berichte, Zeitungen, Zeitschriften, sichten, verteilen und bearbeiten |
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6.2 |
Organisationsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2) |
a) Arbeitsabläufe organisieren |
b) Reiseunterlagen beschaffen und zusammenstellen |
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c) Verkehrsverbindungen ermitteln und Verkehrsmittel bedarfsgerecht auswählen |
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d) Reservierungen vornehmen |
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e) Einladungen für Sitzungen und Besprechungen erstellen und verteilen |
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f) Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten |
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g) Reisekosten abrechnen |
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7 |
Finanzwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) |
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7.1 |
Öffentliches Finanzwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1) |
a) Zweck und Gliederung des Haushaltsplanes beschreiben |
b) Unterschiede zwischen staatlichem und kommunalem Haushaltsrecht nennen |
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c) Grundzüge der Aufstellung und des Zustandekommens des Haushalts in der ausbildenden Stelle beschreiben |
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d) Einnahme- und Ausgabearten des Haushaltsplanes der ausbildenden Stelle darstellen |
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e) Unterschiede zwischen den Abgabearten beschreiben |
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7.2 |
Kassenwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2) |
a) Arten und Merkmale der Kassenanordnungen aufzählen |
b) Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen, Haushaltsüberwachungsliste führen |
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c) Belege für Zahlungsvorgänge erstellen und bei der Zusammenstellung der Buchungsbelege mitwirken |
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d) Kassenanordnungen auf ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen |
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8 |
Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8) |
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8.1 |
Grundzüge des Personalwesens (§ 3 Abs. 1 Nr. 8.1) |
a) Arbeits-, Ausbildungs- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden |
b) Pflichten und Rechte von Auszubildenden, Arbeitern, Angestellten und Beamten erläutern |
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c) Grundzüge des Arbeits- und Tarifrechtes darstellen |
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d) Vorschriften der Arbeitnehmerschutzgesetze darstellen |
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e) Zweck und Ziel des Personalvertretungsgesetzes oder des Betriebsverfassungsgesetzes darstellen, Grundzüge des Wahlverfahrens, der Zusammensetzung und der Aufgaben der Personalvertretung sowie die Beteiligungsarten beschreiben |
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f) Grundzüge des Sozialversicherungs-, des Zusatzversorgungs- und des Kindergeldrechtes darstellen |
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8.2 |
Personalaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 8.2) |
a) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durchführen, insbesondere Verträge und Schriftstücke fertigen, Berechnungen durchführen |
b) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten, insbesondere Urlaubs-, Krank- und Unfallmeldungen bearbeiten |
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c) weitere mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten, Regeln für das Führen von Personalakten und Datenschutzbestimmungen im Personalwesen beachten |
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9 |
Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 9) |
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9.1 |
Organisation und Arbeitsabläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.1) |
a) Organisation und Zuständigkeiten des Fachbereiches darstellen |
b) Arbeitsabläufe im Fachbereich erläutern |
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9.2 |
Verwaltungsverfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.2) |
a) Verwaltungsmaßnahmen dem nicht förmlichen oder einem besonderen Verwaltungsverfahren zuordnen |
b) Zustandekommen, Inhalt, Bekanntgabe, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten erklären |
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c) form- und fristgerechte Einlegung von Widersprüchen überprüfen |
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d) die förmliche Zustellung aufgrund besonderer Vorschriften oder behördlicher Anordnung veranlassen |
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9.3 |
Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.3) |
a) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe erläutern, Verhältnis mehrerer Anspruchsgrundlagen zueinander bei der Rechtsanwendung beschreiben |
b) Anliegen klären, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken, Anträge annehmen und Sachverhalte ermitteln |
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c) Fristen und Termine berechnen, festsetzen und berücksichtigen |
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d) anhand praktischer Fälle die für einen Sachverhalt spezifischen Vorschriften anwenden und Auskünfte erteilen |