93. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand 15. 2. 1973 = MB1. NW. Nr. 10 einschl.)
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Anlage 2
der Empfehlungen
für den Behördenselbstschutz
Übersicht
über den Lehrstoff und Zeitbedarf für die
Unterrichtung und Ausbildung der Einsatzkräfte
des Behördenselbstschutzes
Vorbemerkung
Diese Übersieht dient der Information über die für die Unterrichtung und Ausbildung von Einsatzkräften des Selbstschutzes in Behörden vorgesehenen Fachlehrgänge einschließlich Ausbildungsziel, Ausbildungszeit und Ausbildungsstoff.
Die Unterrichtung und Ausbildung der Einsatzkräfte des Behördenselbstschutzes sollte auf der Grundlage der Lehrstoffpläne geplant werden, die vom Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz gesondert herausgegeben werden. Dabei bleibt es den Behörden überlassen, Art und Umfang der Ausbildung entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten zu bestimmen.
1. Selbstschutz-Grundlehrgang Ausbildungsziel
Grundkenntnisse über Gefahren und Selbstschutz-maßnahmen
Ausbildungszeit 12 Stunden Ausbildungsstoff
— Gefahren und allgemeine Schutz- und Hilfsmaßnahmen im Selbstschutz
— Lebensrettende Sofortmaßnahmen
2. Se-Facfalehrgang „Behördenselbstschutzleiter" Voraussetzung Selbstschutz-Grundlehrgang Ausbildungsziel
Kenntnisse für die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Behördenselbstschutzes
Ausbildungszeit 8 Stunden Ausbildungsstoff
— Aufgaben und Stellung des Behördenselbstschutz-leiters
— Zivilschutz
— Aufbau und Leitung des Behördenselbstschutzes
— Führungsgrundsätze und Führungstechnik
3. Se-Facfalehrgang „ABC-Schutz" (für Behörden-Selbstschutzleiter)
Voraussetzung
Selbstschutz-Grundlehrgang
Ansbildnngsziel
Kenntnisse für die Beurteilung und die Abwehr von
ABC-Gefahren
Ausbildungszeit
20 Stunden Ausbildungsstoff
— ABC-Schutz im Selbstschutz
— Grundlagen des Strahlenschutzes
— Strahlennachweis- und -meßgeräte
— Biologische Kampfmittel, Gefahren und Schutzmöglichkeiten
— Chemische Kampfmittel, Gefahren und Schutzmöglichkeiten
— Handhabung,'Gebrauch und Pflege der Schutzmaske
— Behelfsmäßige Dekontaminierung
4. Se-Facblehrgang „Brandschutztrupp und Brandschutzstaffel"
Voraussetzung
Selbstschutz-Grundlehrgang Ausbildungsziel
Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung und Anwendung der Geräte sowie im Zusammenwirken von Trupp oder Staffel
Ausbildungszeit
24 Stunden Ausbildnngsstoff
— Brandschutz im Selbstschutz
— DerBrandschutztrupp, die Brandschutzstaffel
— Handhabung, Gebrauch und Pflege der Schutzmaske
— Handhabung und Gebrauch von Leinen und Leitern
— Rettung im Brandschutz
— Kleinlöschgeräte, Hydranten und ihre Bedienung
— Verlegen von Schlauchleitungen
— Bedienen der TS 05/5 bzw. der TS 2/5
— Grundübungen (Trocken und Naß) ' — Einsatz am brennenden Objekt
— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen der Geräte
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93. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand 15. 2. 1973 = MB1. NW. Nr. 10 einschl.)
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5. Se-FadUehrgang „Staffelführer der Brandschutzstaffel"
Voraussetzung
Selbstschutz-Grundlehrgang Se-Fachlehrgang „Brandschutztrupp und Brandschutzstaffel"
Ansbildungsziel
Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Handhabung und Anwendung der Geräte sowie Fähigkeiten zum Führen der Brandschutzstaffel
Ausbildungszeit
28 Stunden
Ausbildnngsstoff
— Die Brandschutzstaffel
— Handhabung und Gebrauch von Leinen und Leitern
— Rettung im Brandschutz •
— Löschwasserversorgung
— Kleinlöschgeräte, Hydranten und ihre Bedienung
— Verlegen von Schlauchleitungen
— Bedienen der TS 2/5
— Grundübungen (Trocken und Naß)
— Führungstechnik
— Führen der Staffel im Einsatz
— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzeri der Geräte
6. Se-Facfalehrgang „Brandschutzgruppe'' Voraussetzung Selbstschutz-Grundlehrgang Ausbildungsziel , •
Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung und Anwendung der Geräte sowie im Zusammenwirken der Brandschutzgruppe
Ausbildungszeit
32 Stunden . Ausbildnngsstoff
— Brandschutz im Selbstschutz
— Die Brandschutzgruppe
— Handhabung, Gebrauch und Pflege der .Schutzmaske
— Handhabung und Gebrauch von Leinen und Leitern •
— Rettung im Brandschutz
— Kleinlöschgeräte, Hydranten und ihre Bedienung
— Verlegen von Schlauchleitungen
— Bedienen der TS 8/8
— Grundübungen (Trocken und Naß)
— Einsatz am brennenden Objekt
— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen der Geräte
7. Se-Facfalehrgang „Gruppenführer der Brandschutzgruppe"
Voraussetzung
Selbstschutz-Grundlehrgang Se-Fachlehrgang „Brandschutzgruppe"
Ansbildungsziel
Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Handhabung und Anwendung der Geräte sowie Fähigkeiten zum Führen der Brandschutzgruppe
Ausbildungszeit
32 Stunden Ausbildnngsstoff
— Die Brandschutzgruppe ,
— Handhabung und Gebrauch von Leinen und Leitern
— Rettung im Brandschutz
— Löschwasserversergung
— Kleinlöschgeräte, Hydranten und ihre' Bedienung
— Verlegen von Schlauchleitungen
— Bedienen der TS 8/8
— Grundübungen (Trocken und Naß) -
— Führungstechnik
— Führen der Gruppe im Einsatz
— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen der Geräte
8. Se-Facfalehrgang „Maschinisten" (Staffel oder Gruppe)
Voraussetzung
Selbstschutz-Grundlehrgang sowie
Maschinisten von Staffeln
Se-Fachlehrgang „Brandschutztrupp und Brandschutzstaffel" . und
Maschinisten von Gruppen
Se-Fachlehrgang „Brandschutzgruppe" Ausbildungsziel
Kenntnisse und Fertigkeiten für die Erfüllung der besonderen Aufgaben des Maschinisten
Ausbildungszeit
16 Stunden , Ausbildungsstoff
— Aufgaben des Maschinisten
— Der Motor der TS 2/5 oder der TS 8/8
— Die Pumpe der TS 2/5 oder der TS 8/8
— Der Saugvorgang
— Löschwasserentnahme aus offenem Gewässer, Behälter und Hydranten
— Störungen an der TS 2/5 oder der TS 8/8
— Schlauchmaterial und Leinen
— Löschwasserförderung über lange Strecken
— Aufgabengebiet des Maschinisten
9. Se-Facfalehrgang „Bergungstrupp und Bergungsstaffel"
Voraussetzung
Selbstschutz-Grundlehrgang
Ausbildungsziel
Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung und
Anwendung der Geräte sowie im Zusammenwirken
von Trupp oder Staffel
Ausbildungszeit
28 Stunden . Ausbildnngsstoff
— Bergen ini Selbstschutz
— Der Bergungstrupp, die Bergungsstaffel
— Handhabung, Gebrauch und Pflege der Schutzmaske
— Handhabung und Gebrauch, von Leinen
— Handhabung und Gebrauch der Werkzeuge zur Holz-, Stein- und Metallbearbeitung
— Handhabung und Gebrauch der Hebezeuge, Umgang mit schweren Lasten
— Transport Verletzter
— Bergen aus Höhen und Tiefen
— Mauer- und Deckendurchbrüche
— Arbeiten mit Motorgeräten
— Freimachen und Sichern von Zugangswegen und Bergeorten •
— Arbeitsmethoden der Bergung
— Bergung unter Anwendung der Fünfphasentaktik
— Einsatz von Trupp oder Staffel unter wirklichkeitsnahen Verhältnissen
— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen der Geräte
93. Ergänzung — SMBl. NW. — (Stand 15. 2. 1973 = MBI. NW. Nr. 10 einschl.)
9.1.73(8)
10. Se-Facfalehrgang „Staffelführer der Bergungsstaffel"
Voraussetzung
Selbstschutz-Grundlehrgang Se-Fachlehrgang „Bergungstrupp und Bergungsstaffel" '
Ausbildungsziel
Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Handhabung und Anwendung der Geräte sowie Fähigkeiten zum Führen der Bergungsstaffel
Ausbildungszeit
28 Stunden
Ausbildungsstoff
— Die Bergungsstaffel
— Handhabung und Gebrauch von Leinen
— Handhabung und Gebrauch der Hebezeuge, Umgang mit schweren Lasten
— Transport Verletzter
— Bergen aus Höhen und Tiefen
— Mauer- und Deckendurchbrüche
— Arbeiten mit Motorgeräten
— Freimachen und Sichern von Zugangswegen und Bergeorten
— Arbeitsmethoden der Bergung
— Bergung unter Anwendung der Fünfphasentaktik
— Führungstechnik
— Führen der Staffel im Einsatz
— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen der Geräte
11. Se-Facfalehrgang „Bergungsgruppe"
Voraussetzung
Selbstschutz-Grundlehrgang
Ausbildungsziel
Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung und
Anwendung der Geräte sowie im Zusammenwirken
der Bergungsgruppe
Ausbildungszeit
32 Stunden Ausbildungsstoff
— Bergen im Selbstschutz
— Die Bergungsgruppe
— Handhabung, Gebrauch und Pflege der Schutzmaske
— Handhabung und Gebrauch von Leinen und Seilen
— Handhabung und Gebrauch von Drahtseilen, Kauschen und Seilklemmen
— Handhabung und Gebrauch der Werkzeuge zur Holz-, Stein- und Metallbearbeitung
— Handhabung und Gebrauch der Hebezeuge, Umgang mit schweren Lasten
— Arbeiten mit dem Greifzug
— Transport Verletzter
— Bergen aus Höhen und Tiefen
— Mauer- und Deckendurchbrüche
— Arbeiten mit Motorgeräten
— Freimachen und Sichern von Zugangswegen und Bergeorten
— Arbeitsmethoden der Bergung
— Bergung unter Anwendung der Fünfphasentaktik
— Einsatz der Gruppe unter wirklichkeitsnahen Verhältnissen
— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen der Geräte
12. Se-Facfalehrgang „Gruppenführer der Bergungsgruppe"
Voraussetzung
Selbstschutz-Grundlehrgang Se-Fachlehrgang „Bergungsgruppe"
Ausbildungsziel CC
Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der ^^ Handhabung und Anwendung der Geräte sowie Fähigkeiten zum Führen der Bergungsgruppe
Ausbildungszeit
32 Stunden
Ausbildungsstoff
— Die Bergungsgruppe
— Handhabung und Gebrauch von Leinen und Seilen
— Handhabung und Gebrauch von Drahtseilen, Kauschen und Seilklemmen
— Handhabung und Gebrauch der Hebezeuge, Umgang mit schweren Lasten
— Arbeiten mit dem Greifzug
— Transport Verletzter
— Bergen aus Höhen und Tiefen'
— Arbeiten mit Motorgeräten
— Mauer- und Deckendurchbrüche
— Freimachen und Sichern von Zugangswegen und Bergeorten
— Arbeitsmethoden der Bergung
— Bergung unter Anwendung der Fünfphasentaktik
— Führungstechnik
— Führen der Gruppe im Einsatz
— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen" der Geräte
13. Se-Facfalehrgang „Sanitätstrupp und Sanitätsstaffel"
Voraussetzung
Selbstschutz-Grundlehrgang Erste-Hilfe-Grundausbildung (16 Stunden) durch Sanitätsorganisation
Ausbildungsziel
Vertiefung der Erste-Hilfe-Grundausbildung, Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung der Geräte und Anwendung des Materials sowie im Zusammenwirken von Trupp oder Staffel
Ausbildungszeit
24 Stunden
Ausbildungsstoff
— Sanitätshilfe im Selbstschutz
— Der Sanitätstrupp, die Sanitätsstaffel
— Handhabung, Gebrauch und Pflege der Schutzmaske
— Lagerung, Betreuung und Transport Verletzter
— Herrichtung behelfsmäßiger Verband- und Polstermittel, Schienen und Transportmittel
— Schock, Bewußtlosigkeit, Atemstillstand
— Offene Wunden
— Knochenbrüche
— Quetschungen, Prellungen, Verstauchungen, Verrenkungen
— Verbrennungen, Erfrierungen
— Schäden durch ABC-Kampfmittel
— Einsatz von Trupp oder Staffel unter wirklichkeitsnahen Verhältnissen
— Reinigen und Pflegen des Materials und der Geräte
14. Se-Facfalehrgang „Staffelführer der Sanitätsstaffel"
Voraussetzung
Selbstschutz-Grundausbildung Erste-Hilfe-Grundausbildung (16 Stunden) durch. Sanitätsorganisation
Ausbildungsziel
Vertiefung der Erste-Hilfe-Grundausbildung, Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung der Geräte und Anwendung des Materials sowie im Zusammenwirken und der Führung der Sanitätsstaffel
9.1.73 (8)
133. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 9. 1979 = MBI. NW. Nr. 74 einschl.)
55
Ausbildungszeit
28 Stunden Ausbildungsstoff
— Die Sanitätsstaffel
— Handhabung, .Gebrauch und Pflege der Schutzmaske
— Lagerung, Betreuung und Transport Verletzter
— Herrichtung behelfsmäßiger Verband- und Polstermittel, Schienen und Transportmittel
— Schock, Bewußtlosigkeit, Atemstillstand
— Offene Wunden
— Knochenbrüche ''.
— Quetschungen,-Prellungen, Verstauchungen, •• Verrenkungen
— Verbrennungen, Erfrierungen
— Schäden durch ABC-Kampfmittel
— Verletztenablage und Verletztensammelstelle
— Verletztendarstellung
— Führungstechnik
— Führen der Staffel im Einsatz
— Reinigen und Pflegen des Materials und der Geräte
') MBL NW. 1977 S. 1129. <) MBL NW. 1979 S. 1539.