93. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand 15. 2. 1973 = MB1. NW. Nr. 10 einschl.)

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Anlage 2

der Empfehlungen

für den Behördenselbstschutz

Übersicht

über den Lehrstoff und Zeitbedarf für die

Unterrichtung und Ausbildung der Einsatzkräfte

des Behördenselbstschutzes

Vorbemerkung

Diese Übersieht dient der Information über die für die Unterrichtung und Ausbildung von Einsatzkräften des Selbstschutzes in Behörden vorgesehenen Fachlehrgänge einschließlich Ausbildungsziel, Ausbildungszeit und Ausbildungsstoff.

Die Unterrichtung und Ausbildung der Einsatzkräfte des Behördenselbstschutzes sollte auf der Grundlage der Lehrstoffpläne geplant werden, die vom Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz gesondert herausgegeben werden. Dabei bleibt es den Behörden überlassen, Art und Umfang der Ausbildung entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten zu bestimmen.

1. Selbstschutz-Grundlehrgang Ausbildungsziel

Grundkenntnisse über Gefahren und Selbstschutz-maßnahmen

Ausbildungszeit 12 Stunden Ausbildungsstoff

— Gefahren und allgemeine Schutz- und Hilfsmaßnahmen im Selbstschutz

— Lebensrettende Sofortmaßnahmen

2. Se-Facfalehrgang „Behördenselbstschutzleiter" Voraussetzung Selbstschutz-Grundlehrgang Ausbildungsziel

Kenntnisse für die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Behördenselbstschutzes

Ausbildungszeit 8 Stunden Ausbildungsstoff

— Aufgaben und Stellung des Behördenselbstschutz-leiters

— Zivilschutz

— Aufbau und Leitung des Behördenselbstschutzes

— Führungsgrundsätze und Führungstechnik

3. Se-Facfalehrgang „ABC-Schutz" (für Behörden-Selbstschutzleiter)

Voraussetzung

Selbstschutz-Grundlehrgang

Ansbildnngsziel

Kenntnisse für die Beurteilung und die Abwehr von

ABC-Gefahren

Ausbildungszeit

20 Stunden Ausbildungsstoff

— ABC-Schutz im Selbstschutz

— Grundlagen des Strahlenschutzes

— Strahlennachweis- und -meßgeräte

— Biologische Kampfmittel, Gefahren und Schutzmöglichkeiten

— Chemische Kampfmittel, Gefahren und Schutzmöglichkeiten

— Handhabung,'Gebrauch und Pflege der Schutzmaske

— Behelfsmäßige Dekontaminierung

4. Se-Facblehrgang „Brandschutztrupp und Brandschutzstaffel"

Voraussetzung

Selbstschutz-Grundlehrgang Ausbildungsziel

Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung und Anwendung der Geräte sowie im Zusammenwirken von Trupp oder Staffel

Ausbildungszeit

24 Stunden Ausbildnngsstoff

— Brandschutz im Selbstschutz

— DerBrandschutztrupp, die Brandschutzstaffel

— Handhabung, Gebrauch und Pflege der Schutzmaske

— Handhabung und Gebrauch von Leinen und Leitern

— Rettung im Brandschutz

— Kleinlöschgeräte, Hydranten und ihre Bedienung

— Verlegen von Schlauchleitungen

— Bedienen der TS 05/5 bzw. der TS 2/5

— Grundübungen (Trocken und Naß) ' — Einsatz am brennenden Objekt

— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen der Geräte

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93. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand 15. 2. 1973 = MB1. NW. Nr. 10 einschl.)

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5. Se-FadUehrgang „Staffelführer der Brandschutzstaffel"

Voraussetzung

Selbstschutz-Grundlehrgang Se-Fachlehrgang „Brandschutztrupp und Brandschutzstaffel"

Ansbildungsziel

Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Handhabung und Anwendung der Geräte sowie Fähigkeiten zum Führen der Brandschutzstaffel

Ausbildungszeit

28 Stunden

Ausbildnngsstoff

— Die Brandschutzstaffel

— Handhabung und Gebrauch von Leinen und Leitern

— Rettung im Brandschutz •

— Löschwasserversorgung

— Kleinlöschgeräte, Hydranten und ihre Bedienung

— Verlegen von Schlauchleitungen

— Bedienen der TS 2/5

— Grundübungen (Trocken und Naß)

— Führungstechnik

— Führen der Staffel im Einsatz

— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzeri der Geräte

6. Se-Facfalehrgang „Brandschutzgruppe'' Voraussetzung Selbstschutz-Grundlehrgang Ausbildungsziel , •

Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung und Anwendung der Geräte sowie im Zusammenwirken der Brandschutzgruppe

Ausbildungszeit

32 Stunden . Ausbildnngsstoff

— Brandschutz im Selbstschutz

— Die Brandschutzgruppe

— Handhabung, Gebrauch und Pflege der .Schutzmaske

— Handhabung und Gebrauch von Leinen und Leitern •

— Rettung im Brandschutz

— Kleinlöschgeräte, Hydranten und ihre Bedienung

— Verlegen von Schlauchleitungen

— Bedienen der TS 8/8

— Grundübungen (Trocken und Naß)

— Einsatz am brennenden Objekt

— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen der Geräte

7. Se-Facfalehrgang „Gruppenführer der Brandschutzgruppe"

Voraussetzung

Selbstschutz-Grundlehrgang Se-Fachlehrgang „Brandschutzgruppe"

Ansbildungsziel

Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Handhabung und Anwendung der Geräte sowie Fähigkeiten zum Führen der Brandschutzgruppe

Ausbildungszeit

32 Stunden Ausbildnngsstoff

— Die Brandschutzgruppe ,

— Handhabung und Gebrauch von Leinen und Leitern

— Rettung im Brandschutz

— Löschwasserversergung

— Kleinlöschgeräte, Hydranten und ihre' Bedienung

— Verlegen von Schlauchleitungen

— Bedienen der TS 8/8

— Grundübungen (Trocken und Naß) -

— Führungstechnik

— Führen der Gruppe im Einsatz

— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen der Geräte

8. Se-Facfalehrgang „Maschinisten" (Staffel oder Gruppe)

Voraussetzung

Selbstschutz-Grundlehrgang sowie

Maschinisten von Staffeln

Se-Fachlehrgang „Brandschutztrupp und Brandschutzstaffel" . und

Maschinisten von Gruppen

Se-Fachlehrgang „Brandschutzgruppe" Ausbildungsziel

Kenntnisse und Fertigkeiten für die Erfüllung der besonderen Aufgaben des Maschinisten

Ausbildungszeit

16 Stunden , Ausbildungsstoff

— Aufgaben des Maschinisten

— Der Motor der TS 2/5 oder der TS 8/8

— Die Pumpe der TS 2/5 oder der TS 8/8

— Der Saugvorgang

— Löschwasserentnahme aus offenem Gewässer, Behälter und Hydranten

— Störungen an der TS 2/5 oder der TS 8/8

— Schlauchmaterial und Leinen

— Löschwasserförderung über lange Strecken

— Aufgabengebiet des Maschinisten

9. Se-Facfalehrgang „Bergungstrupp und Bergungsstaffel"

Voraussetzung

Selbstschutz-Grundlehrgang

Ausbildungsziel

Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung und

Anwendung der Geräte sowie im Zusammenwirken

von Trupp oder Staffel

Ausbildungszeit

28 Stunden . Ausbildnngsstoff

— Bergen ini Selbstschutz

— Der Bergungstrupp, die Bergungsstaffel

— Handhabung, Gebrauch und Pflege der Schutzmaske

— Handhabung und Gebrauch, von Leinen

— Handhabung und Gebrauch der Werkzeuge zur Holz-, Stein- und Metallbearbeitung

— Handhabung und Gebrauch der Hebezeuge, Umgang mit schweren Lasten

— Transport Verletzter

— Bergen aus Höhen und Tiefen

— Mauer- und Deckendurchbrüche

— Arbeiten mit Motorgeräten

— Freimachen und Sichern von Zugangswegen und Bergeorten •

— Arbeitsmethoden der Bergung

— Bergung unter Anwendung der Fünfphasentaktik

— Einsatz von Trupp oder Staffel unter wirklichkeitsnahen Verhältnissen

— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen der Geräte

93. Ergänzung — SMBl. NW. — (Stand 15. 2. 1973 = MBI. NW. Nr. 10 einschl.)

9.1.73(8)

10. Se-Facfalehrgang „Staffelführer der Bergungsstaffel"

Voraussetzung

Selbstschutz-Grundlehrgang Se-Fachlehrgang „Bergungstrupp und Bergungsstaffel" '

Ausbildungsziel

Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Handhabung und Anwendung der Geräte sowie Fähigkeiten zum Führen der Bergungsstaffel

Ausbildungszeit

28 Stunden

Ausbildungsstoff

— Die Bergungsstaffel

— Handhabung und Gebrauch von Leinen

— Handhabung und Gebrauch der Hebezeuge, Umgang mit schweren Lasten

— Transport Verletzter

— Bergen aus Höhen und Tiefen

— Mauer- und Deckendurchbrüche

— Arbeiten mit Motorgeräten

— Freimachen und Sichern von Zugangswegen und Bergeorten

— Arbeitsmethoden der Bergung

— Bergung unter Anwendung der Fünfphasentaktik

— Führungstechnik

— Führen der Staffel im Einsatz

— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen der Geräte

11. Se-Facfalehrgang „Bergungsgruppe"

Voraussetzung

Selbstschutz-Grundlehrgang

Ausbildungsziel

Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung und

Anwendung der Geräte sowie im Zusammenwirken

der Bergungsgruppe

Ausbildungszeit

32 Stunden Ausbildungsstoff

— Bergen im Selbstschutz

— Die Bergungsgruppe

— Handhabung, Gebrauch und Pflege der Schutzmaske

— Handhabung und Gebrauch von Leinen und Seilen

— Handhabung und Gebrauch von Drahtseilen, Kauschen und Seilklemmen

— Handhabung und Gebrauch der Werkzeuge zur Holz-, Stein- und Metallbearbeitung

— Handhabung und Gebrauch der Hebezeuge, Umgang mit schweren Lasten

— Arbeiten mit dem Greifzug

— Transport Verletzter

— Bergen aus Höhen und Tiefen

— Mauer- und Deckendurchbrüche

— Arbeiten mit Motorgeräten

— Freimachen und Sichern von Zugangswegen und Bergeorten

— Arbeitsmethoden der Bergung

— Bergung unter Anwendung der Fünfphasentaktik

— Einsatz der Gruppe unter wirklichkeitsnahen Verhältnissen

— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen der Geräte

12. Se-Facfalehrgang „Gruppenführer der Bergungsgruppe"

Voraussetzung

Selbstschutz-Grundlehrgang Se-Fachlehrgang „Bergungsgruppe"

Ausbildungsziel CC

Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der ^^ Handhabung und Anwendung der Geräte sowie Fähigkeiten zum Führen der Bergungsgruppe

Ausbildungszeit

32 Stunden

Ausbildungsstoff

— Die Bergungsgruppe

— Handhabung und Gebrauch von Leinen und Seilen

— Handhabung und Gebrauch von Drahtseilen, Kauschen und Seilklemmen

— Handhabung und Gebrauch der Hebezeuge, Umgang mit schweren Lasten

— Arbeiten mit dem Greifzug

— Transport Verletzter

— Bergen aus Höhen und Tiefen'

— Arbeiten mit Motorgeräten

— Mauer- und Deckendurchbrüche

— Freimachen und Sichern von Zugangswegen und Bergeorten

— Arbeitsmethoden der Bergung

— Bergung unter Anwendung der Fünfphasentaktik

— Führungstechnik

— Führen der Gruppe im Einsatz

— Reinigen, Pflegen, Warten und Instandsetzen" der Geräte

13. Se-Facfalehrgang „Sanitätstrupp und Sanitätsstaffel"

Voraussetzung

Selbstschutz-Grundlehrgang Erste-Hilfe-Grundausbildung (16 Stunden) durch Sanitätsorganisation

Ausbildungsziel

Vertiefung der Erste-Hilfe-Grundausbildung, Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung der Geräte und Anwendung des Materials sowie im Zusammenwirken von Trupp oder Staffel

Ausbildungszeit

24 Stunden

Ausbildungsstoff

— Sanitätshilfe im Selbstschutz

— Der Sanitätstrupp, die Sanitätsstaffel

— Handhabung, Gebrauch und Pflege der Schutzmaske

— Lagerung, Betreuung und Transport Verletzter

— Herrichtung behelfsmäßiger Verband- und Polstermittel, Schienen und Transportmittel

— Schock, Bewußtlosigkeit, Atemstillstand

— Offene Wunden

— Knochenbrüche

— Quetschungen, Prellungen, Verstauchungen, Verrenkungen

— Verbrennungen, Erfrierungen

— Schäden durch ABC-Kampfmittel

— Einsatz von Trupp oder Staffel unter wirklichkeitsnahen Verhältnissen

— Reinigen und Pflegen des Materials und der Geräte

14. Se-Facfalehrgang „Staffelführer der Sanitätsstaffel"

Voraussetzung

Selbstschutz-Grundausbildung Erste-Hilfe-Grundausbildung (16 Stunden) durch. Sanitätsorganisation

Ausbildungsziel

Vertiefung der Erste-Hilfe-Grundausbildung, Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung der Geräte und Anwendung des Materials sowie im Zusammenwirken und der Führung der Sanitätsstaffel

9.1.73 (8)

133. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 9. 1979 = MBI. NW. Nr. 74 einschl.)

55

Ausbildungszeit

28 Stunden Ausbildungsstoff

— Die Sanitätsstaffel

— Handhabung, .Gebrauch und Pflege der Schutzmaske

— Lagerung, Betreuung und Transport Verletzter

— Herrichtung behelfsmäßiger Verband- und Polstermittel, Schienen und Transportmittel

— Schock, Bewußtlosigkeit, Atemstillstand

— Offene Wunden

— Knochenbrüche ''.

— Quetschungen,-Prellungen, Verstauchungen, •• Verrenkungen

— Verbrennungen, Erfrierungen

— Schäden durch ABC-Kampfmittel

— Verletztenablage und Verletztensammelstelle

— Verletztendarstellung

— Führungstechnik

— Führen der Staffel im Einsatz

— Reinigen und Pflegen des Materials und der Geräte

') MBL NW. 1977 S. 1129. <) MBL NW. 1979 S. 1539.