Anlage 3

 

1. Kreis Aachen:

 

            a) dem Amtsgericht Aachen

            für den Teil des Kreises, der zu seinem Bezirk gehört,

 

            b) den Amtsgerichten Eschweiler und Monschau

            jeweils für ihren Bezirk;

 

2. Kreis Borken:

 

            a) dem Amtsgericht Ahaus

            für die Bezirke der Amtsgerichte Ahaus und Gronau (Westf.),

 

            b) den Amtsgerichten Bocholt und Borken

            jeweils für ihren Bezirk;

 

3. Kreis Coesfeld:

 

            a) dem Amtsgericht Coesfeld

            für die Bezirke der Amtsgerichte Coesfeld und Dülmen,

 

            b) dem Amtsgericht Lüdinghaus

            für seinen Bezirk;

 

4. Kreis Düren:

 

            den Amtsgerichten Düren und Jülich

jeweils für ihren Bezirk;

 

5. Ennepe-Ruhr-Kreis:

 

            a) dem Amtsgericht Schwelm

            für die Bezirke der Amtsgerichte Schwelm und Wetter,

 

            b) den Amtsgerichten Hattingen und Witten

            jeweils für ihren Bezirk;

 

6. Erftkreis:

 

            den Amtsgerichten Bergheim, Brühl und Kerpen

jeweils für ihren Bezirk;

 

7. Kreis Euskirchen:

 

            den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden

jeweils für ihren Bezirk;

 

8. Kreis Gütersloh:

 

            a) dem Amtsgericht Halle (Westf.)

für seinen Bezirk,

 

            b) dem Amtsgericht Gütersloh

für das übrige Kreisgebiet;

 

9. Kreis Heinsberg:

 

den Amtsgerichten Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg

jeweils für ihren Bezirk;

 

10. Hochsauerlandkreis:

 

            a) dem Amtsgericht Arnsberg

für seinen Bezirk,

 

            b) dem Amtsgericht Brilon

            für die Bezirke der Amtsgerichte Brilon, Marsberg und Medebach,

 

            c) dem Amtsgericht Meschede

            für die Bezirke der Amtsgerichte Meschede und Schmallenberg;

 

11. Kreis Höxter:

 

            a) dem Amtsgericht Höxter

            für die Bezirke der Amtsgerichte Brakel und Höxter,

 

            b) dem Amtsgericht Warburg

für seinen Bezirk;

 

12. Kreis Kleve:

 

            a) dem Amtsgericht Kleve

            für die Bezirke der Amtsgerichte Emmerich und Kleve,

 

            b) dem Amtsgericht Geldern

für seinen Bezirk;

 

13. Kreis Lippe:

 

            a) dem Amtsgericht Detmold

            für die Bezirke der Amtsgerichte Blomberg und Detmold,

 

            b) dem Amtsgericht Lemgo

für seinen Bezirk;

 

14. Märkischer Kreis:

 

            a) dem Amtsgericht Lüdenscheid

für die Bezirke der Amtsgerichte Altena, Lüdenscheid, Meinerzhagen und Plettenberg,

 

b) den Amtsgerichten Iserlohn und Menden (Sauerland)

jeweils für ihren Bezirk;

 

15. Kreis Mettmann:

 

            den Amtsgerichten Langenfeld (Rhld.), Mettmann, Ratingen und Velbert

jeweils für ihren Bezirk;

 

16. Kreis Minden-Lübbecke:

 

            a) dem Amtsgericht Lübbecke

            für die Bezirke der Amtsgerichte Lübbecke und Rahden,

 

            b) dem Amtsgericht Minden

            für das übrige Kreisgebiet;

 

17. Kreis Neuss:

 

            den Amtsgerichten Grevenbroich und Neuss

jeweils für ihren Bezirk;

 

18. Oberbergischer Kreis:

 

a) den Amtsgerichten Gummersbach und Wipperfürth

jeweils für ihren Bezirk,

 

b) dem Amtsgericht Waldbröl

für den Teil des Oberbergischen Kreises, der zu seinem Bezirk gehört;

 

19. Kreis Recklinghausen:

 

den Amtsgerichten Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Marl und Recklinghausen

jeweils für ihren Bezirk;

 

20. Rheinisch-Bergischer Kreis:

 

            a) dem Amtsgericht Bergisch Gladbach

für die Bezirke der Amtsgerichte Bergisch Gladbach und Wermelskirchen,

 

b) dem Amtsgericht Leverkusen

für den Teil des Rheinisch-Bergischen Kreises, der zu seinem Bezirk gehört;

 

21. Rhein-Sieg-Kreis:

 

a) den Amtsgerichten Königswinter und Siegburg

jeweils für ihren Bezirk,

 

b) dem Amtsgericht Waldbröl

für den Teil des Rhein-Sieg-Kreises, der zu seinem Bezirk gehört,

 

c) dem Amtsgericht Bonn

für das übrige Kreisgebiet;

 

22. Kreis Siegen-Wittgenstein:

 

den Amtsgerichten Berleburg und Siegen

jeweils für ihren Bezirk;

 

23. Kreis Soest:

 

            a) dem Amtsgericht Soest

für die Bezirke der Amtsgerichte Soest und Werl,

 

b) den Amtsgerichten Lippstadt und Warstein

jeweils für ihren Bezirk;

 

24. Kreis Steinfurt:

 

den Amtsgerichten Ibbenbüren, Rheine, Steinfurt und Tecklenburg

jeweils für ihren Bezirk;

 

25. Kreis Unna:

 

            a) dem Amtsgericht Unna

für die Bezirke der Amtsgerichte Kamen und Unna,

 

b) den Amtsgerichten Lünen und Schwerte

jeweils für ihren Bezirk;

 

26. Kreis Viersen:

 

            a) den Amtsgerichten Nettetal und Viersen

jeweils für ihren Bezirk,

 

            b) dem Amtsgericht Kempen

für das übrige Kreisgebiet;

 

27. Kreis Warendorf:

 

            a) dem Amtsgericht Beckum

            für die Bezirke der Amtsgerichte Ahlen und Beckum,

 

            b) dem Amtsgericht Warendorf

            für seinen Bezirk;

 

28. Kreis Wesel:

 

            a) dem Amtsgericht Moers

            für die Bezirke der Amtsgerichte Moers und Rheinberg,

 

            b) den Amtsgerichten Dinslaken und Wesel

jeweils für ihren Bezirk;

 

29. kreisfreie Stadt Duisburg:

 

            a) dem Amtsgericht Duisburg

            für die Bezirke der Amtsgerichte Duisburg und Duisburg-Ruhrort,

 

            b) dem Amtsgericht Duisburg-Hamborn

            für seinen Bezirk;

 

30. kreisfreie Stadt Herne:

 

            den Amtsgerichten Herne und Herne-Wanne

jeweils für ihren Bezirk;

 

31. kreisfreie Stadt Mönchengladbach:

 

            den Amtsgerichten Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt

            jeweils für ihren Bezirk.