Anlage 1
(zu § 4 Abs. 3)
Rahmenausbildungsplan:
1 Ausbildungsabschnitt I
- Untere Forstbehörde (Forstbetriebsbezirk) - Dauer 9 Monate
1.1 Die Anwärterinnen und Anwärter haben nach Weisung und unter Kontrolle der Ausbilderin oder des Ausbilders durch selbständige Mitarbeit das bisher erworbene Fachwissen in die Praxis umzusetzen und zu vertiefen. Die Durchführung von Einzelaufgaben insbesondere im Bereich der forstlichen Produktion und der forstlichen Nutzung sowie die dazugehörige Kalkulation ist schriftlich darzustellen.
1.2 Ausbildungsinhalte
1.21 Forstliche Produktion und Nutzung
1.211 Aufstellen von jährlichen Wirtschaftsplanvorschlägen
- Haushaltsmittelplanung
- arbeitsorganisatorische Betriebsplanung
- betriebswirtschaftliche Berechnungen
1.212 Ernte und Verwertung von Holz und Forstnebenerzeugnissen
- Auszeichnen
- Arbeitsorganisation
- Aushaltung und Sortierung
- Bereitstellung und Vermarktung
1.213 Bestandesbegründung
- Baumartenwahl
- Pflanzenbeschaffung
- Kulturverfahren
1.214 Bestandespflege
- Jungwuchspflege
- Läuterung
- Ästung
- Düngung
- Durchforstung
1.215 Waldschutzmaßnahmen
- Erfassung
- Bekämpfung und Abwendung von schädlichen Einwirkungen aller Art
1.22 Forstwegebau
1.23 Waldarbeit und Unfallverhütung
1.231 Einsatz von Arbeitskräften und Arbeitsmaschinen
1.232 Verlohnung
1.233 Arbeitssicherheit
1.24 Jagd
1.241 Wildhege
1.242 Jagdschutz
1.243 Jagdbetrieb
1.244 Wildverwertung
1.245 Wildschadensermittlung und -verhütung
1.25 Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege
1.251 Biotopgestaltung
1.252 Biotopschutz
1.26 Anlage und Unterhaltung von Erholungseinrichtungen
1.27 Hoheitsaufgaben
1.271 Durchführung von Hoheitsaufgaben nach den Bestimmungen des Bundeswaldgesetzes, des Landesforstgesetzes, des Landschaftsgesetzes und des Gemeinschaftswaldgesetzes
1.272 Grundlagenerhebungen zu öffentlich-rechtlichen Planungsvorhaben
1.28 Forstliche Öffentlichkeitsarbeit
1.29 Betreuung des Privat-, Gemeinde- und Körperschaftswaldes
1.291 Rat, Anleitung und tätige Mithilfe
1.292 Förderungsrichtlinien
1.293 Entgeltordnung
1.294 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
1.3 Grundlagenerhebung zur Forsteinrichtung
1.31 Forstliche Innenvermessung
1.32 Massenschätzung stehender Bestände
1.33 Standorts- und Bestandesbeschreibungen, mittelfristige Planungen
1.34 Aufbau eines Betriebsplanes und Betriebsgutachtens
2 Ausbildungsabschnitt II
- Untere Forstbehörde (Geschäftszimmer) - Dauer 3 Monate
2.1 Die Anwärterinnen und Anwärter haben sich einen Überblick über die in einem Geschäftszimmer einer Unteren Forstbehörde wahrzunehmenden Tätigkeiten zu verschaffen.
2.2 Ausbildungsinhalte
2.21 Verwaltungsablauf
2.211 Geschäftsordnung
2.212 Geschäftsverteilungsplan
2.213 Gesetze und Verwaltungsvorschriften, insbesondere der Landesforstverwaltung
2.22 Grundstücks- und Gebäudeverwaltung
2.23 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
2.24 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
2.25 Entgeltabrechnungen
2.26 Automatisierte Holz- und Betriebsbuchführung
2.27 Tarifwesen im Staats-, Körperschafts- und Privatwald, Arbeitsrecht
2.28 Steuern und Abgaben
2.29 Statistiken und Kennzahlen
3 Hospitationen bei verschiedenen Behörden, Einrichtungen und sonstigen Institutionen (Wahlstationen)
4 Laufbahnprüfung