Ministerialblatt (MBl. NRW.)

Ministerialblatt: Ausgabe 52 (Titelblatt)

52. Jahrgang

Ausgegeben zu Düsseldorf am 1. September 1999

Nummer 52


(I.)
Veröffentlichungen, die in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes
für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen werden.

       
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
203130   Durchführung des Verpflichtungsgesetzes im Geschäftsbereich des Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales 1034
    
2135   Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/2 (FwDV 1/2) "Grundtätigkeiten – Technische Hilfeleistung und Rettung" Stand: August 1998 1034
    
2313   Richtlinien über die Bestätigung von Sanierungs- und Entwicklungsträgern nach dem Baugesetzbuch (Bestätigungsrichtlinien) 1034
    
8201   Versicherungspflicht eines Beamten in einer Zweitbeschäftigung oder während einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge zur Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit 1041
    
  Barbetrag für Hilfeempfänger, 1041
    
  Der Landeswahlbeauftragte für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen im Lande Nordrhein-Westfalen 1043
    
10   10. Landschaftsversammlung Rheinland 1994 - 1999 Feststellung einer Nachfolgerin Bek. v. 27.7.1999 1049
    


(II.)
Veröffentlichungen, die nicht in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes
für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen werden.

 
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
  Das trigonometrische Festpunktfeld in Nordrhein-Westfalen (TP-Erl.) 1041
    


Bestellungen, Anfragen usw. sind an den A. Bagel Verlag zu richten. Anschrift und Telefonnummer wie folgt für

Abonnementsbestellungen: Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel. (0211) 9682/238 (8.00-12.30 Uhr), 40237 Düsseldorf Bezugspreis für GV halbjährlich 33,50 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 67,- Euro (Kalenderjahr), zahlbar im voraus. Bezugspreis für MBL halbjährlich 57,50 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 115,- Euro (Kalenderjahr), zahlbar im voraus.Abbestellungen für Kalenderhalbjahresbezug müssen bis zum 30. 4. bzw. 31. 10., für Kalenderjahresbezug bis zum 31. 10. eines jeden Jahres beim A. Bagel Verlag vorliegen. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erscheinen anerkannt.
In den Bezugs- und Einzelpreisen ist keine Umsatzsteuer i. S. d. §14 UStG enthalten.

Einzelbestellungen:
Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel.(0211) 9682/241, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de
Von Vorabeinsendungen des Rechnungsbetrages - in welcher Form auch immer - bitten wir abzusehen. Die Lieferungen erfolgen nur aufgrund schriftlicher Bestellung gegen Rechnung. Es wird dringend empfohlen, Nachbestellungen des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein - Westfalen möglichst innerhalb eines Vierteljahres nach Erscheinen der jeweiligen Nummer beim A. Bagel Verlag vorzunehmen, um späteren Lieferschwierigkeiten vorzubeugen. Wenn nicht innerhalb von vier Wochen eine Lieferung erfolgt, gilt die Nummer als vergriffen. Eine besondere Benachrichtigung ergeht nicht.
Herausgeber: Im Namen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Ministerium des Innern NRW, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, redaktion@im.nrw.de

Herstellung und Vertrieb im Namen und für Rechnung des Herausgebers: A. Bagel Verlag, Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de
Druck: TSB Tiefdruck Schwann-Bagel, Düsseldorf und Mönchengladbach
ISSN 0177-5359