Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 17 vom 15.8.2007 Seite 307 bis 318

Berichtigung des Gesetzes über die Gewährung von Einmalzahlungen an Beamte und die Gewährung einer Zulage für freiwillige Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 203)
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Berichtigung des Gesetzes über die Gewährung von Einmalzahlungen an Beamte und die Gewährung einer Zulage für freiwillige Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 203)

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Berichtigung des Gesetzes
über die Gewährung von Einmalzahlungen an Beamte
und die Gewährung einer Zulage für
freiwillige Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen
Dienst in Nordrhein-Westfalen
vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 203)

 

In Artikel 1 Abschnitt 2 des o.g. Gesetzes entfällt die Absatzbezeichnung „(1)“ zu § 4.

 

GV. NRW. 2007 S. 316