Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 32 vom 18.12.2007 Seite 651 bis 660

Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände (Eingruppierungsverordnung – EingrVO –)
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Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände (Eingruppierungsverordnung – EingrVO –)

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Berichtigung der Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten
auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch
die Gemeinden und Gemeindeverbände
(Eingruppierungsverordnung
EingrVO )

 

Vom 7. Dezember 2007

 

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände (Eingruppierungsverordnung – EingrVO –) vom 20. November 2007 (GV. NRW. S. 584) wird wie folgt berichtigt:

 

In Artikel II werden die Wörter „ am 1. Januar 2008“ durch die Wörter „am Tag nach ihrer Veröffentlichung“ ersetzt.

 

GV. NRW. 2007 S. 659