Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 3 vom 14.1.2008 Seite 45 bis 54

Berichtigung der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 621)
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Berichtigung der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 621)

822

Berichtigung
der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
vom 10. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 621)

Die o.g. Satzung wird wie folgt berichtigt:

1) Die angegebene Gliederungs-Nr. „2251“ wird durch die Gliederungs-Nr. „822“ ersetzt.

2) Das Ausfertigungsdatum „10. Dezember 2007“ wird durch das Datum „28. November 2007“ ersetzt.

3) In § 22 Abs. 2 wird vor dem ersten Satz die Angabe „1“ gesetzt.

4) In Anhang 3 zu § 21 der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen wird die Überschrift des § 5 so dargestellt:

Einmalige Leistungen bei dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall“.

5) In Artikel 1 des Anhangs 1 zu § 27 der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen wird in § 5 Abs. 4 5. Spiegelstrich die Angabe „Buchstabe c“ durch die Angabe „Buchstabe c)“ ersetzt.

6) In Artikel 2 des Anhangs 2 zu § 27 der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen wird der § 5 wie folgt geändert:

In § 5 wird vor der Angabe „für die Versicherten nach § 4 Nr. 4 1. Alternative der Landschaftsverband, die Kreise und die Gemeinden,“ die Angabe „4.“ gesetzt.

GV. NRW. 2008 S. 54