Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 4 vom 25.1.2008 Seite 55 bis 88

Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden

2005

Bekanntmachung
der Bezirke der Landesmittelbehörden und
der unteren Landesbehörden

Vom 4. Januar 2008

Gemäß § 10 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung – Landesorganisationsgesetz ’LOG NRW’ – vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2007 (GV. NRW. S. 588), gebe ich die nachstehenden Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden bekannt.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Jürgen  R ü t t g e r s

Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden

I. Bezeichnung, Sitz und Bezirk der Landesmittelbehörden

Lfd. Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

1

Bezirksregierungen

1.1

Die Bezirksregierung
- Arnsberg -

Kreisfreie Städte

Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne

Kreise

Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest, Unna

1.2

Die Bezirksregierung
- Detmold -

Kreisfreie Stadt

Bielefeld

Kreise

Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn

1.3

Die Bezirksregierung
- Düsseldorf -

Kreisfreie Städte

Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal

Kreise

Kleve, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Viersen, Wesel

1.4

Die Bezirksregierung
- Köln -

Kreisfreie Städte

Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen

Kreise

Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis

1.5

Die Bezirksregierung
- Münster -

Kreisfreie Städte

Bottrop, Gelsenkirchen, Münster

Kreise

Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf

2

Oberfinanzdirektion

2.1

Oberfinanzdirektion
- Rheinland -

Regierungsbezirke

Düsseldorf, Köln

2.2

Oberfinanzdirektion
- Münster -

Regierungsbezirke

Arnsberg, Detmold und Münster

II. Bezeichnung, Sitz und Bezirk der unteren Landesbehörden

Lfd. Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

1

Landrätinnen/Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden

1.1

Regierungsbezirk Arnsberg

1.11

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Schwelm -

Ennepe-Ruhr-Kreis

1.12

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Meschede -

Hochsauerlandkreis

1.13

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Lüdenscheid -

Märkischer Kreis

1.14

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Olpe -

Kreis Olpe

1.15

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Siegen -

Kreis Siegen-Wittgenstein

1.16

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Soest -

Kreis Soest

1.17

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Unna -

Kreis Unna

1.2

Regierungsbezirk Detmold

1.21

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Gütersloh -

Kreis Gütersloh

1.22

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Herford -

Kreis Herford

1.23

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Höxter -

Kreis Höxter

1.24

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Detmold -

Kreis Lippe

1.25

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Minden -

Kreis Minden-Lübbecke

1.26

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Paderborn -

Kreis Paderborn

1.3

Regierungsbezirk Düsseldorf

1.31

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Kleve -

Kreis Kleve

1.32

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Mettmann -

Kreis Mettmann

1.33

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Neuss -

Rhein-Kreis Neuss

1.34

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Viersen -

Kreis Viersen

1.35

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Wesel -

Kreis Wesel

1.4

Regierungsbezirk Köln

1.41

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Aachen -

Kreis Aachen

1.42

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Düren -

Kreis Düren

1.43

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Euskirchen -

Kreis Euskirchen

1.44

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Heinsberg -

Kreis Heinsberg

1.45

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Gummersbach -

Oberbergischer Kreis

1.46

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Bergheim -

Rhein-Erft-Kreis

1.47

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Bergisch Gladbach -

Rheinisch-Bergischer Kreis

1.48

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Siegburg -

Rhein-Sieg-Kreis

1.5

Regierungsbezirk Münster

1.51

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Borken -

Kreis Borken

1.52

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Coesfeld -

Kreis Coesfeld

1.53

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Recklinghausen -

Kreis Recklinghausen

1.54

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Steinfurt -

Kreis Steinfurt

1.55

Landrätin/Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
- Warendorf -

Kreis Warendorf

Lfd.
Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

2

Direktorinnen und Direktoren
der Landschaftsverbände als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde

2.1

Landschaftsverband Rheinland

Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln

2.2

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster

Lfd.
Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

3

Finanzämter

3.100

Oberfinanzbezirk Düsseldorf

3.101

Finanzamt Dinslaken in Dinslaken

Vom Kreis Wesel die Städte Dinslaken und Voerde (Niederrhein) und die Gemeinde Hünxe

3.102

Finanzamt Düsseldorf-Altstadt
in Düsseldorf

Von der Stadt Düsseldorf die Stadtteile Altstadt, Heerdt, Karlstadt, Lörick, Niederkassel, Oberkassel und Pempelfort

3.103

Finanzamt Düsseldorf-Mettmann
in Düsseldorf

Vom Kreis Mettmann die Städte Erkrath, Mettmann und Ratingen

3.104

Finanzamt Düsseldorf-Mitte
in Düsseldorf

Von der Stadt Düsseldorf die Stadtteile Eller, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Gerresheim, Grafenberg, Hubbelrath, Lierenfeld, Ludenberg, Oberbilk und Stadtmitte

3.105

Finanzamt Düsseldorf-Nord
in Düsseldorf

Von der Stadt Düsseldorf die Stadtteile Angermund, Derendorf, Düsseltal, Golzheim, Kaiserswerth, Kalkum, Lichtenbroich, Lohausen, Mörsenbroich, Rath, Stockum, Unterrath und Wittlaer

3.106

Finanzamt Düsseldorf-Süd
in Düsseldorf

Von der Stadt Düsseldorf die Stadtteile Benrath, Bilk, Flehe, Friedrichstadt, Garath, Hafen, Hamm, Hassels, Hellerhof, Himmelgeist, Holthausen, Itter, Reisholz, Unterbach, Unterbilk, Urdenbach, Vennhausen, Volmerswerth und Wersten

3.107

Finanzamt Duisburg-Hamborn
in Duisburg

Von der Stadt Duisburg die Stadtbezirke Hamborn, Meiderich-Beeck und Walsum

3.108

Finanzamt Duisburg-Süd
in Duisburg

Von der Stadt Duisburg der Stadtbezirk Süd und die Stadtteile Altstadt, Dellviertel, Duissern, Neudorf-Nord und Neudorf-Süd

3.109

Finanzamt Duisburg-West
in Duisburg

Von der Stadt Duisburg die Stadtbezirke Homberg-Ruhrort und Rheinhausen und die Stadtteile Hochfeld, Kaßlerfeld, Neuenkamp und Wanheimerort

3.110

Finanzamt Essen-NordOst
in Essen

Von der Stadt Essen die Stadtteile Altendorf, Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Bedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck-Mitte, Burgaltendorf, Dellwig, Freisenbruch, Frillendorf, Frintrop, Gerschede, Horst, Karnap, Katernberg, Kray, Leithe, Nordviertel, Ostviertel, Schönebeck, Schonnebeck, Stadtkern, Steele, Stoppenberg, Überruhr-Hinsel, Überruhr-Holthausen, Vogelheim und Westviertel

3.111

Finanzamt Essen-Süd
in Essen

Von der Stadt Essen die Stadtteile Bergerhausen, Bredeney, Byfang, Fischlaken, Frohnhausen, Fulerum, Haarzopf, Heidhausen, Heisingen, Holsterhausen, Huttrop, Kettwig, Kupferdreh, Margarethenhöhe, Rellinghausen, Rüttenscheid, Schuir, Stadtwald, Südostviertel, Südviertel und Werden

3.112

Finanzamt Geldern
in Geldern

Vom Kreis Kleve die Städte Geldern, Kevelaer und Straelen und die Gemeinden Issum, Kerken, Rheurdt, Wachtendonk und Weeze

3.113

Finanzamt Grevenbroich
in Grevenbroich

Vom Rhein-Kreis Neuss die Stadt Grevenbroich und die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen

3.114

Finanzamt Hilden
in Hilden

Vom Kreis Mettmann die Städte Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim

3.115

Finanzamt Kempen
in Kempen

Vom Kreis Viersen die Städte Kempen, Nettetal und Tönisvorst und die Gemeinde Grefrath

3.116

Finanzamt Kleve
in Kleve

Vom Kreis Kleve die Städte Emmerich, Goch, Kalkar, Kleve und Rees und die Gemeinden Bedburg-Hau, Kranenburg und Uedem

3.117

Finanzamt Krefeld
in Krefeld

Die Stadt Krefeld

3.118

Finanzamt Mönchengladbach-Mitte in Mönchengladbach

Von der Stadt Mönchengladbach die Stadtbezirke Hardt, Neuwerk, Rheindahlen, Stadtmitte und Volksgarten

3.119

Finanzamt Mönchengladbach-Rheydt
in Mönchengladbach

Von der Stadt Mönchengladbach die Stadtbezirke Giesenkirchen, Odenkirchen, Rheydt-Mitte, Rheydt-West und Wickrath

3.120

Finanzamt Moers
in Moers

Vom Kreis Wesel die Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Xanten und die Gemeinden Alpen und Sonsbeck

3.121

Finanzamt Mülheim an der Ruhr
in Mülheim an der Ruhr

Die Stadt Mülheim an der Ruhr

3.122

Finanzamt Neuss I
in Neuss

Vom Rhein-Kreis Neuss die Stadt Neuss

3.123

Finanzamt Neuss II
in Neuss

Vom Rhein-Kreis Neuss die Städte Dormagen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch

3.124

Finanzamt Oberhausen-Nord
in Oberhausen

Von der Stadt Oberhausen der Stadtteil Sterkrade und der Stadtteil Osterfeld nördlich des Rhein-Herne-Kanals

3.125

Finanzamt Oberhausen-Süd
in Oberhausen

Von der Stadt Oberhausen der Stadtteil Alt-Oberhausen und der Stadtteil Osterfeld südlich des Rhein-Herne-Kanals

3.126

Finanzamt Remscheid
in Remscheid

Die Stadt Remscheid

3.127

Finanzamt Solingen-Ost
in Solingen

Von der Stadt Solingen die Stadtteile Burg, Dorp, Gräfrath, Höhscheid und Solingen

3.128

Finanzamt Solingen-West
in Solingen

Von der Stadt Solingen die Stadtteile Ohligs und Wald

3.129

Finanzamt Velbert
in Velbert

Vom Kreis Mettmann die Städte Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath

3.130

Finanzamt Viersen
in Viersen

Vom Kreis Viersen die Städte Viersen und Willich und die Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal

3.131

Finanzamt Wesel
in Wesel

Vom Kreis Wesel die Stadt Wesel und die Gemeinden Hamminkeln und Schermbeck

3.132

Finanzamt Wuppertal-Barmen
in Wuppertal

Von der Stadt Wuppertal die Stadtteile Barmen, Beyenburg, Langerfeld und Ronsdorf

3.133

Finanzamt Wuppertal-Elberfeld
in Wuppertal

Von der Stadt Wuppertal die Stadtteile Cronenberg, Elberfeld und Vohwinkel

Lfd.
Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

3.134

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land in Solingen

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mettmann, Hilden, Remscheid, Solingen-Ost, Solingen-West, Velbert, Wuppertal-Barmen und Wuppertal-Elberfeld

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

e) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

bb) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben

zu e) aa) und bb): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen – mit Ausnahme des Wirtschaftsabschnitts „Energie- und Wasserversorgung“ – Sonderzuständigkeiten bestehen

zu e): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mettmann, Essen-NordOst, Essen-Süd, Hilden, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd, Remscheid, Solingen-Ost, Solingen-West, Velbert, Wuppertal-Barmen und Wuppertal-Elberfeld

3.135

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf I
in Düsseldorf

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Altstadt und Düsseldorf-Nord

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, soweit nicht nach der Anlage 3.a, lfd. Nr. 1.1 e) oder Nr. 1.5 g) die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land oder Krefeld zuständig sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, des Wirtschaftsabschnitts „Energie- und Wasserversorgung“, soweit nicht die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Krefeld oder Bergisches Land zuständig sind,

zu e) bis g): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Düsseldorf

f) bei Großbetrieben des unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsabschnitts, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören,

g) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Wirtschaftsabteilung „Kreditgewerbe“ ohne die Wirtschaftsunterklassen „Institutionen für Finanzierungsleasing“ und „Leihhäuser“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören

3.136

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf II in Düsseldorf

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mitte und Düsseldorf-Süd

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, soweit nicht nach der Anlage 3.a, lfd. Nr. 1.1 e) oder Nr. 1.5 g) die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land oder Krefeld zuständig sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

e) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Wirtschaftsabteilung „Versicherungsgewerbe“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehört,

zu e) und f): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Düsseldorf

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaften sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres

3.137

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Essen
in Essen

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Essen-NordOst, Essen-Süd, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, soweit nicht nach der Anlage 3.a, lfd. Nr. 1.1 e) oder Nr. 1.5 g) die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land oder Krefeld zuständig sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, der Wirtschaftsabteilungen „Metallerzeugung und -bearbeitung“ sowie „Kohlenbergbau, Torfgewinnung“,

zu e) bis g): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Düsseldorf

f) bei Großbetrieben der unter e) aufgeführten Wirtschaftsabteilungen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören,

g) bei Bauherrengemeinschaften

3.138

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Krefeld
in Krefeld

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

zu a) bis f): Bezirke der Finanzämter Dinslaken, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Süd, Duisburg-West, Geldern, Kleve, Krefeld, Moers, Wesel

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“ und „Fischerei und Fischzucht“,

f) bei Betrieben aller Größenklassen der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören,

g) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

bb) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben

zu g) aa) und bb): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen – mit Ausnahme des Wirtschaftsabschnitts „Energie- und Wasserversorgung“ – Sonderzuständigkeiten bestehen

zu g): Bezirke der Finanzämter Dinslaken, Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Mitte, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf-Süd, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Süd, Duisburg-West, Geldern, Grevenbroich, Kempen, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach-Mitte, Mönchengladbach-Rheydt, Moers, Neuss I, Neuss II, Viersen, Wesel

3.139

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Mönchengladbach
in Mönchengladbach

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Grevenbroich, Kempen, Mönchengladbach-Mitte, Mönchengladbach-Rheydt, Neuss I, Neuss II, Viersen

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Düsseldorf zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, soweit nicht nach der Anlage 3.a, lfd. Nr. 1.1 e) oder Nr. 1.5 g) die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land oder Krefeld zuständig sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Düsseldorf der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“ und „Fischerei und Fischzucht“,

zu e) und f): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Mitte, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf-Süd, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Hilden, Kempen, Mönchengladbach-Mitte, Mönchengladbach-Rheydt, Mülheim an der Ruhr, Neuss I, Neuss II, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd, Remscheid, Solingen-Ost, Solingen-West, Velbert, Viersen, Wuppertal-Barmen und Wuppertal-Elberfeld

f) bei Betrieben aller Größenklassen der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Düsseldorf gehören

3.140

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf
in Düsseldorf

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 1.3 Buchstabe d) übernommen hat,

zu a) bis b): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Mitte, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf-Süd, Geldern, Grevenbroich, Kempen, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach-Mitte, Mönchengladbach-Rheydt, Moers, Neuss I, Neuss II, Viersen

b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 1.3 Buchstabe d) übernommen hat,

c) die in den Buchstaben b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 50 a Einkommensteuergesetz

zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Düsseldorf

3.141

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Essen
in Essen

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 1.3 Buchstabe d) übernommen hat,

zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Dinslaken, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Süd, Duisburg-West, Essen-NordOst, Essen-Süd, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd, Wesel

b) Aufgaben der Steuerfahndung,

aa) soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf zuständig ist

oder

bb) das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 1.3 Buchstabe d) übernommen hat

3.142

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal in Wuppertal

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mettmann, Hilden, Remscheid, Solingen-Ost, Solingen-West, Velbert, Wuppertal-Barmen,

Wuppertal-Elberfeld

b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf zuständig ist,

c) die in den Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 20a Abgabenordnung und der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung sowie in Fällen der Anlage 2.2a, lfd. Nummer 1.10 Buchstabe a),

zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Düsseldorf

d) die unter Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fallgestaltungen

aa) der §§ 370, 370a Abgabenordnung, wenn auch Umsatzsteuer betroffen ist

oder

bb) des § 26c Umsatzsteuergesetz,

wenn das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal den Fall übernommen hat

zu d): Bezirke der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf, Essen und Wuppertal

Lfd.
Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

3.200

Oberfinanzbezirk Köln

3.201

Finanzamt Aachen-Stadt
in Aachen

Die Stadt Aachen

3.202

Finanzamt Aachen-Kreis
in Aachen

Der Kreis Aachen

3.203

Finanzamt Bergheim
in Bergheim

Vom Erftkreis die Städte Bedburg, Bergheim, Kerpen und Pulheim und die Gemeinde Elsdorf

3.204

Finanzamt Bergisch Gladbach
in Bergisch Gladbach

Vom Rheinisch-Bergischen Kreis die Stadt Bergisch Gladbach und die Gemeinden Kürten, Odenthal, Overath und Rösrath

3.205

Finanzamt Bonn-Außenstadt
in Bonn

Von der Stadt Bonn die Stadtbezirke Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg

3.206

Finanzamt Bonn-Innenstadt
in Bonn

Von der Stadt Bonn der Stadtbezirk Bonn

3.207

Finanzamt Brühl
in Brühl

Vom Erftkreis die Städte Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling

3.208

Finanzamt Düren
in Düren

Vom Kreis Düren die Städte Düren, Heimbach und Nideggen und die Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß

3.209

Finanzamt Erkelenz
in Erkelenz

Vom Kreis Heinsberg die Städte Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg

3.210

Finanzamt Euskirchen
in Euskirchen

Vom Kreis Euskirchen die Städte Bad Münstereifel, Euskirchen und Zülpich und die Gemeinde Weilerswist

3.211

Finanzamt Geilenkirchen
in Geilenkirchen

Vom Kreis Heinsberg die Städte Geilenkirchen, Heinsberg, Übach-Palenberg und Wassenberg und die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht

3.212

Finanzamt Gummersbach
in Gummersbach

Vom Oberbergischen Kreis die Städte Bergneustadt, Gummersbach, Waldbröl und Wiehl und die Gemeinden Engelskirchen, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht und Reichshof

3.213

Finanzamt Jülich
in Jülich

Vom Kreis Düren die Städte Jülich und Linnich und die Gemeinden Aldenhoven, Inden und Titz

3.214

Finanzamt Köln-Altstadt
in Köln

Von der Stadt Köln die Stadtteile Altstadt-Süd, Deutz und Neustadt-Süd

3.215

Finanzamt Köln-Mitte
in Köln

Von der Stadt Köln die Stadtteile Altstadt-Nord und Neustadt-Nord

3.216

Finanzamt Köln-Nord
in Köln

Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Chorweiler ohne die Stadtteile Esch/Auweiler und Pesch, der Stadtbezirk Ehrenfeld ohne die Stadtteile Bocklemünd/Mengenich und Vogelsang und der Stadtbezirk Nippes

3.217

Finanzamt Köln-Ost
in Köln

Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Kalk ohne die Stadtteile Brück, Neubrück, Ostheim und Rath/Heumar und der Stadtbezirk Mülheim

3.218

Finanzamt Köln-Porz
in Köln

Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Porz und die Stadtteile Brück, Neubrück, Ostheim und Rath/Heumar

3.219

Finanzamt Köln-Süd
in Köln

Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Rodenkirchen und die Stadtteile Klettenberg und Sülz

3.220

Finanzamt Köln-West
in Köln

Von der Stadt Köln der Stadtbezirk Lindenthal ohne die Stadtteile Klettenberg und Sülz und die Stadtteile Bocklemünd/Mengenich, Esch/Auweiler, Pesch und Vogelsang

3.221

Finanzamt Leverkusen
in Leverkusen

Die Stadt Leverkusen und vom Rheinisch-Bergischen Kreis die Städte Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen

3.222

Finanzamt Sankt Augustin
in Sankt Augustin

Vom Rhein-Sieg-Kreis die Städte Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin und die Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg

3.223

Finanzamt Schleiden
in Schleiden

Vom Kreis Euskirchen die Städte Mechernich und Schleiden und die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Nettersheim

3.224

Finanzamt Siegburg
in Siegburg

Vom Rhein-Sieg-Kreis die Städte Hennef (Sieg), Siegburg, Niederkassel und Troisdorf und die Gemeinden Eitorf, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck

3.225

Finanzamt Wipperfürth
in Wipperfürth

Vom Oberbergischen Kreis die Städte Hückeswagen, Radevormwald und Wipperfürth und die Gemeinde Lindlar

Lfd.
Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

3.226

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen
in Aachen

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Köln der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist,

zu a) bis f): Bezirke der Finanzämter Aachen-Stadt, Aachen-Kreis, Bergheim, Brühl, Erkelenz, Euskirchen, Düren, Geilenkirchen, Jülich, Schleiden

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“ und „Fischerei und Fischzucht“,

f) bei Betrieben aller Größenklassen der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören,

g) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

bb) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben

zu g) aa) und bb): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen – mit Ausnahme des Wirtschaftsabschnitts „Energie- und Wasserversorgung“ – Sonderzuständigkeiten bestehen,

zu g) bis i): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln

h) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, der Wirtschaftsabteilung „Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau“ und der Wirtschaftsgruppen „Ziegelei, Herstellung von sonstiger Baukeramik“, „Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips“ und „Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips“,

i) bei Großbetrieben der unter Buchstabe h) aufgeführten Wirtschaftsabteilung und Wirtschaftsgruppen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören

3.227

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bonn in Bonn

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Köln der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist,

zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Bergisch Gladbach, Bonn-Außenstadt, Bonn-Innenstadt, Gummersbach, Leverkusen, Sankt Augustin, Siegburg, Wipperfürth

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, soweit nicht nach der Anlage 3.a, lfd. Nr. 2.1 g) das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen zuständig ist,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

e) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“ und „Fischerei und Fischzucht“,

zu e) und f): Bezirke der Finanzämter Bergisch Gladbach, Bonn-Außenstadt, Bonn-Innenstadt, Gummersbach, Köln-Altstadt, Köln-Mitte, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Porz, Köln-Süd, Köln-West, Leverkusen, Sankt Augustin, Siegburg, Wipperfürth

f) bei Betrieben aller Größenklassen der unter Buchstabe e) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören,

g) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln der Wirtschaftsabteilung „Kreditgewerbe“ ohne die Wirtschaftsunterklassen „Institutionen für Finanzierungsleasing“ und „Leihhäuser“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören

zu g): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln

3.228

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Köln in Köln

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Köln der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist,

zu a) bis d): Bezirke der Finanzämter Köln-Altstadt, Köln-Mitte, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Porz, Köln-Süd, Köln-West

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Köln zuständig ist,

c) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind, soweit nicht nach der Anlage 3.a, lfd. Nr. 2.1 g) das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen zuständig ist,

d) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

e) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Köln der Wirtschaftsabteilung „Versicherungsgewerbe“ und der Wirtschaftsunterklasse „Hörfunk- und Fernsehanstalten“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung und Wirtschaftsunterklasse, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Köln gehören,

zu e) bis g): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

3.229

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Aachen
in Aachen

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 2.2 Buchstabe c) übernommen hat,

zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Aachen-Stadt, Aachen-Kreis, Düren, Erkelenz, Geilenkirchen, Jülich

b) Aufgaben der Steuerfahndung

aa) soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln zuständig ist

oder

bb) das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 2.2 Buchstabe c) übernommen hat,

c) die in den Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 20a Abgabenordnung und der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung und in Fällen der Anlage 2.2a, lfd. Nummer 2.6 Buchstabe a)

zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln

3.230

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn
in Bonn

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Bonn-Außenstadt, Bonn-Innenstadt, Euskirchen, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg

b) Aufgaben der Steuerfahndung,
soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln zuständig ist,

c) die unter Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fallgestaltungen

aa) der §§ 370, 370a Abgabenordnung, wenn auch Umsatzsteuer betroffen ist

oder

bb) des § 26c Umsatzsteuergesetz,

wenn das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn den Fall übernommen hat,

zu c): Bezirke der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Aachen, Bonn und Köln

d) die zentrale Sammlung und Auswertung der von den Finanzbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelten Informationen über Betrugsfälle im Bereich der Umsatzsteuer,

e) die landesinterne Koordinierung von Umsatzsteuerprüfungen und Steuerfahndungsprüfungen in bezirksübergreifenden Fällen, soweit dies erforderlich ist,

f) das Zusammenführen und Auswerten von umsatzsteuerlich erheblichen Informationen auf Landesebene zur Aufdeckung und Ermittlung von Betrugsfällen im Bereich der Umsatzsteuer

zu d) bis f): Bezirke aller Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen

3.231

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln
in Köln

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 2.2 Buchstabe c) übernommen hat,

zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Bergheim, Bergisch Gladbach, Brühl, Gummersbach, Köln-Altstadt, Köln-Mitte, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Porz, Köln-Süd, Köln-West, Leverkusen, Wipperfürth

b) Aufgaben der Steuerfahndung,
soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 2.2 Buchstabe c) übernommen hat,

c) die unter Buchstabe b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 50 a Einkommensteuergesetz

zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Köln

Lfd.
Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

3.300

Oberfinanzbezirk Münster

3.301

Finanzamt Ahaus
in Ahaus

Vom Kreis Borken die Städte Ahaus, Gescher, Gronau, Stadtlohn und Vreden und die Gemeinden Heek, Legden, Schöppingen und Südlohn

3.302

Finanzamt Altena
in Altena

Vom Märkischen Kreis die Städte Altena, Neuenrade, Plettenberg und Werdohl und die Gemeinden Herscheid und Nachrodt-Wiblingwerde

3.303

Finanzamt Arnsberg
in Arnsberg

Vom Hochsauerlandkreis die Städte Arnsberg und Sundern (Sauerl.)

3.304

Finanzamt Beckum
in Beckum

Vom Kreis Warendorf die Städte Ahlen, Beckum, Drensteinfurt, Oelde und Sendenhorst und die Gemeinde Wadersloh

3.305

Finanzamt Bielefeld-Außenstadt
in Bielefeld

Von der Stadt Bielefeld das Gebiet der durch das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld vom 24. Oktober 1972 (GV. NRW. S. 284) eingegliederten Gemeinden und Gemeindeteile

3.306

Finanzamt Bielefeld-Innenstadt
in Bielefeld

Von der Stadt Bielefeld das Gebiet vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld vom 24. Oktober 1972 (GV. NRW. S. 284)

3.307

Finanzamt Bochum-Mitte
in Bochum

Von der Stadt Bochum die Stadtbezirke Mitte, Nord und Ost

3.308

Finanzamt Bochum-Süd
in Bochum

Von der Stadt Bochum die Stadtbezirke Süd, Süd-West und Wattenscheid

3.309

Finanzamt Borken
in Borken

Vom Kreis Borken die Städte Bocholt, Borken, Isselburg und Rhede und die Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken und Velen

3.310

Finanzamt Bottrop
in Bottrop

Die Stadt Bottrop

3.311

Finanzamt Brilon
in Brilon

Vom Hochsauerlandkreis die Städte Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg

3.312

Finanzamt Bünde
in Bünde

Vom Kreis Herford die Städte Bünde und Löhne und die Gemeinden Kirchlengern und Rödinghausen

3.313

Finanzamt Coesfeld
in Coesfeld

Vom Kreis Coesfeld die Städte Billerbeck, Coesfeld und Dülmen und die Gemeinden Havixbeck, Nottuln und Rosendahl

3.314

Finanzamt Detmold
in Detmold

Vom Kreis Lippe die Städte Bad Salzuflen, Blomberg, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage, Lügde, Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg und die Gemeinden Augustdorf, Leopoldshöhe und Schlangen

3.315

Finanzamt Dortmund-Hörde
in Dortmund

Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Aplerbeck ohne den Bezirk Schüren, Hörde und Hombruch

3.316

Finanzamt Dortmund-Ost
in Dortmund

Von der Stadt Dortmund vom Stadtbezirk Aplerbeck den Bezirk Schüren und die Stadtbezirke Eving. Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost und Scharnhorst

3.317

Finanzamt Dortmund-Unna
in Dortmund

Von der Stadt Dortmund der Stadtbezirk Brackel und vom Kreis Unna die Städte Fröndenberg, Lünen, Schwerte und Unna und die Gemeinde Holzwickede

3.318

Finanzamt Dortmund-West
in Dortmund

Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Huckarde, Innenstadt-West, Lütgendortmund und Mengede

3.319

Finanzamt Gelsenkirchen-Nord
in Gelsenkirchen

Von der Stadt Gelsenkirchen die Stadtbezirke Nord und Ost

3.320

Finanzamt Gelsenkirchen-Süd
in Gelsenkirchen

Von der Stadt Gelsenkirchen die Stadtbezirke Mitte, Süd und West

3.321

Finanzamt Gütersloh
in Gütersloh

Vom Kreis Gütersloh die Städte Borgholzhausen, Gütersloh, Halle, Harsewinkel, Versmold und Werther und die Gemeinde Steinhagen

3.322

Finanzamt Hagen
in Hagen

Die Stadt Hagen

3.323

Finanzamt Hamm
in Hamm

Die Stadt Hamm und vom Kreis Unna die Städte Bergkamen und Kamen und die Gemeinde Bönen

3.324

Finanzamt Hattingen
in Hattingen

Vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Städte Hattingen und Sprockhövel

3.325

Finanzamt Herford
in Herford

Vom Kreis Herford die Städte Enger, Herford, Spenge und Vlotho und die Gemeinde Hiddenhausen

3.326

Finanzamt Herne-Ost
in Herne

Von der Stadt Herne das Gebiet der früheren Stadt Herne

3.327

Finanzamt Herne-West
in Herne

Von der Stadt Herne das Gebiet der früheren Stadt Wanne-Eickel

3.328

Finanzamt Höxter
in Höxter

Vom Kreis Höxter die Städte Bad Driburg, Beverungen, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim und Steinheim

3.329

Finanzamt Ibbenbüren
in Ibbenbüren

Vom Kreis Steinfurt die Städte Greven, Hörstel, Ibbenbüren, Lengerich und Tecklenburg und die Gemeinden Hopsten, Ladbergen, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck und Westerkappeln

3.330

Finanzamt Iserlohn
in Iserlohn

Vom Märkischen Kreis die Städte Balve, Hemer, Iserlohn und Menden (Sauerl.)

3.331

Finanzamt Lemgo
in Lemgo

Vom Kreis Lippe die Städte Lemgo und Barntrup und die Gemeinden Dörentrup, Extertal und Kalletal

3.332

Finanzamt Lippstadt
in Lippstadt

Vom Kreis Soest die Städte Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen und Warstein und die Gemeinde Anröchte

3.333

Finanzamt Lübbecke
in Lübbecke

Vom Kreis Minden-Lübbecke die Städte Espelkamp, Lübbecke, Preußisch Oldendorf und Rahden und die Gemeinden Hüllhorst und Stemwede

3.334

Finanzamt Lüdenscheid
in Lüdenscheid

Vom Märkischen Kreis die Städte Halver, Kierspe, Lüdenscheid und Meinerzhagen und die Gemeinde Schalksmühle

3.335

Finanzamt Lüdinghausen
in Lüdinghausen

Vom Kreis Coesfeld die Städte Lüdinghausen und Olfen und die Gemeinden Ascheberg, Nordkirchen und Senden und vom Kreis Unna die Städte Selm und Werne

3.336

Finanzamt Marl
in Marl

Vom Kreis Recklinghausen die Städte Dorsten, Gladbeck, Haltern, Herten und Marl

3.337

Finanzamt Meschede
in Meschede

Vom Hochsauerlandkreis die Städte Meschede und Schmallenberg und die Gemeinden Bestwig und Eslohe (Sauerl.)

3.338

Finanzamt Minden
in Minden

Vom Kreis Minden-Lübbecke die Städte Bad Oeynhausen, Minden, Petershagen und Porta Westfalica und die Gemeinde Hille

3.339

Finanzamt Münster-Außenstadt
in Münster

Von der Stadt Münster die Stadtbezirke Hiltrup, Ost, Süd-Ost und West

3.340

Finanzamt Münster-Innenstadt
in Münster

Von der Stadt Münster die Stadtbezirke Mitte und Nord

3.341

Finanzamt Olpe
in Olpe

Der Kreis Olpe

3.342

Finanzamt Paderborn
in Paderborn

Der Kreis Paderborn

3.343

Finanzamt Recklinghausen
in Recklinghausen

Vom Kreis Recklinghausen die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop

3.344

Finanzamt Schwelm
in Schwelm

Vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm

3.345

Finanzamt Siegen
in Siegen

Der Kreis Siegen-Wittgenstein

3.346

Finanzamt Soest
in Soest

Vom Kreis Soest die Städte Soest und Werl und die Gemeinden Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und Wickede (Ruhr)

3.347

Finanzamt Steinfurt
in Steinfurt

Vom Kreis Steinfurt die Städte Emsdetten, Horstmar, Ochtrup, Rheine und Steinfurt und die Gemeinden Altenberge, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde und Wettringen

3.348

Finanzamt Warburg
in Warburg

Vom Kreis Höxter die Städte Borgentreich, Warburg und Willebadessen

3.349

Finanzamt Warendorf
in Warendorf

Vom Kreis Warendorf die Städte Ennigerloh, Sassenberg, Telgte und Warendorf und die Gemeinden Beelen, Everswinkel und Ostbevern

3.350

Finanzamt Wiedenbrück
in Rheda-Wiedenbrück

Vom Kreis Gütersloh die Städte Rheda-Wiedenbrück und Rietberg und die Gemeinden Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Schloss Holte-Stukenbrock und Verl

3.351

Finanzamt Witten
in Witten

Vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Städte Herdecke, Wetter (Ruhr) und Witten

Lfd.
Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

3.352

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bielefeld
in Bielefeld

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Bielefeld-Außenstadt, Bielefeld-Innenstadt, Bünde, Gütersloh, Herford, Wiedenbrück

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören,

cc) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

dd) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben

zu c) cc) und dd): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen Sonderzuständigkeiten bestehen,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaften sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften,

h) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabteilung „Kreditgewerbe“ ohne die Wirtschaftsunterklassen „Institutionen für Finanzierungsleasing“ und „Leihhäuser“,

bb) unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören

zu h): Bezirke der Finanzämter Ahaus, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Bielefeld-Innenstadt, Bünde, Coesfeld, Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Ibbenbüren, Lemgo, Lübbecke, Minden, Münster-Außenstadt, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Warburg, Warendorf, Wiedenbrück

3.353

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Detmold in Detmold

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Detmold, Höxter, Lemgo, Lübbecke, Minden, Paderborn, Warburg

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören,

cc) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

dd) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben

zu c) cc) und dd): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen Sonderzuständigkeiten bestehen,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

3.354

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Dortmund in Dortmund

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Dortmund-Hörde, Dortmund-Ost, Dortmund-Unna, Dortmund-West, Hamm, Lippstadt, Lüdinghausen, Soest

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören,

cc) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

dd) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben

zu c) cc) und dd): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen Sonderzuständigkeiten bestehen,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften,

h) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabteilung „Versicherungsgewerbe“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören

zu h): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Münster

3.355

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Hagen in
Hagen

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Altena, Arnsberg, Brilon, Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede, Olpe, Siegen

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören,

cc) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

dd) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben

zu c) cc) und dd): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen Sonderzuständigkeiten bestehen,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaften sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

3.356

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Herne in
Herne

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Bochum-Mitte, Bochum-Süd, Borken, Bottrop, Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd, Hattingen, Herne-Ost, Herne-West, Marl, Recklinghausen, Schwelm, Witten

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören,

cc) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

dd) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben

zu c) cc) und dd): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen Sonderzuständigkeiten bestehen,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaften sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

h) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabteilung „Kreditgewerbe“ ohne die Wirtschaftsunterklassen „Institutionen für Finanzierungsleasing“ und „Leihhäuser“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabteilung, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören

zu h): Bezirke der Finanzämter Altena, Arnsberg, Bochum-Mitte, Bochum-Süd, Borken, Bottrop, Brilon, Dortmund-Hörde, Dortmund-Ost, Dortmund-Unna, Dortmund-West, Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne-Ost, Herne-West, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lüdinghausen, Marl, Meschede, Olpe, Recklinghausen, Schwelm, Siegen, Soest, Witten

3.357

Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Münster in Münster

Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)

zu a) bis g): Bezirke der Finanzämter Ahaus, Beckum, Coesfeld, Ibbenbüren, Münster-Außenstadt, Münster-Innenstadt, Steinfurt, Warendorf

a) bei Betrieben aller Größenklassen im Oberfinanzbezirk Münster der Konzerne, zu denen mindestens ein Großbetrieb gehört, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

b) bei Großbetrieben, soweit nicht ein anderes Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Oberfinanzbezirks Münster zuständig ist,

c) bei Betrieben aller Größenklassen

aa) der Konzerne im Oberfinanzbezirk Münster der Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ einschließlich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen, sowie der Wirtschaftsgruppen „Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren“, „Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln“, der Wirtschaftsklasse „Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren“ sowie der Wirtschaftsunterklassen „Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)“, „Zuckerindustrie“, „Alkoholbrennerei“, „Großhandel mit Düngemitteln“ und „Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien“,

bb) der unter aa) aufgeführten Wirtschaftsabschnitte, Wirtschaftsgruppen, Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen, soweit sie nicht zu einem Konzern im Oberfinanzbezirk Münster gehören,

cc) gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

dd) von Gesellschaften des privaten Rechts, an denen juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Stichtag der letzten Einteilung der Betriebe in Größenklassen oder – soweit erst später gegründet – im Zeitpunkt ihrer Gründung unmittelbar mindestens 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte zustehen oder bei denen juristische Personen des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam eine einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Abs. 1 oder 2 Aktiengesetz ausüben

zu c) cc) und dd): soweit nicht für bestimmte, in dieser Verordnung im Einzelnen aufgeführte Wirtschaftsabteilungen Sonderzuständigkeiten bestehen,

d) bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind,

e) bei Personen, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind,

f) bei Gesellschaften, die ab der Gründung oder ab einem späteren Zeitpunkt Verlustzuweisungsgesellschaft sind, bis zum Ablauf des zehnten auf die Gründung oder den späteren Zeitpunkt folgenden Kalenderjahres,

g) bei Bauherrengemeinschaften

3.358

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld
in Bielefeld

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 3.4 Buchstabe c) übernommen hat,

zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Bielefeld-Außenstadt, Bielefeld-Innenstadt, Bünde, Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Lemgo, Lübbecke, Minden, Paderborn, Warburg, Wiedenbrück

b) Aufgaben der Steuerfahndung

aa) soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum zuständig ist

oder

bb) das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 3.4 Buchstabe c) übernommen hat,

c) die unter Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 20a Abgabenordnung und der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung sowie in Fällen der Anlage 2.2a, lfd. Nummer 3.11 Buchstabe a)

zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Münster

3.359

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum
in Bochum

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Bochum-Mitte, Bochum-Süd, Bottrop, Dortmund-Hörde, Dortmund-Ost, Dortmund-Unna, Dortmund-West, Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Süd, Herne-Ost, Herne-West, Lippstadt, Marl, Recklinghausen, Soest

b) Aufgaben der Steuerfahndung,

c) die unter Buchstaben b) bezeichneten Aufgaben in Fällen des § 50 a Einkommensteuergesetz,

zu c): Bezirke aller Finanzämter des Oberfinanzbezirks Münster

d) die unter Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fallgestaltungen

aa) der §§ 370, 370a Abgabenordnung, wenn auch Umsatzsteuer betroffen ist

oder

bb) des § 26c Umsatzsteuergesetz,

wenn das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum den Fall übernommen hat

zu d): Bezirke der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum und Hagen

3.360

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Hagen
in Hagen

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 3.2 Buchstabe d) übernommen hat,

zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Altena, Arnsberg, Brilon, Hagen, Hattingen, Iserlohn, Lüdenscheid, Meschede, Olpe, Schwelm, Siegen, Witten

b) Aufgaben der Steuerfahndung,
soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum

aa) zuständig ist

oder

bb) den Fall gemäß Anlage 4, lfd. Nummer 3.2 Buchstabe d) übernommen hat

3.361

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster
in Münster

Für die

a) Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren – ohne Kassenaufgaben –

aa) wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,

bb) wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auf die Bestimmungen des Achten Teils der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden sind,

zu a) und b): Bezirke der Finanzämter Ahaus, Beckum, Borken, Coesfeld, Hamm, Ibbenbüren, Lüdinghausen, Münster-Außenstadt, Münster-Innenstadt, Steinfurt, Warendorf

b) Aufgaben der Steuerfahndung, soweit nicht das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum zuständig ist,

c) die unter Buchstaben a) und b) bezeichneten Aufgaben in Fallgestaltungen

aa) der §§ 370, 370a Abgabenordnung, wenn auch Umsatzsteuer betroffen ist

oder

bb) des § 26c Umsatzsteuergesetz,

wenn das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster den Fall übernommen hat

zu c): Bezirke der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld und Münster

Lfd.
Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

4

Kreispolizeibehörden

4.1

Regierungsbezirk Arnsberg

4.101

Polizeipräsidium
- Bochum -

Kreisfreie Städte Bochum und Herne sowie Stadt Witten (Ennepe-Ruhr-Kreis)

4.102

Polizeipräsidium
- Dortmund -

Kreisfreie Stadt Dortmund sowie Stadt Lünen (Kreis Unna)

4.103

Polizeipräsidium
- Hagen -

Kreisfreie Stadt Hagen

4.104

Polizeipräsidium
- Hamm -

Kreisfreie Stadt Hamm

4.105

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Lüdenscheid -

Märkischer Kreis

4.106

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Meschede -

Hochsauerlandkreis

4.107

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Olpe -

Kreis Olpe

4.108

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Schwelm -

Ennepe-Ruhr-Kreis ohne Stadt Witten

4.109

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Siegen-Wittgenstein-

Kreis Siegen-Wittgenstein

4.110

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Soest -

Kreis Soest

4.111

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Unna -

Kreis Unna ohne Stadt Lünen

4.2

Regierungsbezirk Detmold

4.201

Polizeipräsidium
- Bielefeld -

Kreisfreie Stadt Bielefeld

4.202

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Detmold -

Kreis Lippe

4.203

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Gütersloh -

Kreis Gütersloh

4.204

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Herford -

Kreis Herford

4.205

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Höxter -

Kreis Höxter

4.206

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Minden -

Kreis Minden-Lübbecke

4.207

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Paderborn -

Kreis Paderborn

4.3

Regierungsbezirk Düsseldorf

4.301

Polizeipräsidium
- Düsseldorf -

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

4.302

Polizeipräsidium
- Duisburg -

Kreisfreie Stadt Duisburg
sowie schiffbare Wasserstraße (Ströme und Kanäle), Häfen bis zur Hochwassergrenze, einschließlich Kai- und Uferstrecken sowie Anlagen, die zu den Wasserstraßen gehören oder mit ihnen unmittelbar in Verbindung stehen, wie Buhnen, Leinpfade und Umschlageinrichtungen

4.303

Polizeipräsidium
- Essen -

Kreisfreie Städte Essen und Mülheim a. d. Ruhr

4.304

Polizeipräsidium
- Mönchengladbach -

Kreisfreie Stadt Mönchengladbach und das Gebiet des NATO-Hauptquartiers (Kreis Heinsberg)

4.305

Polizeipräsidium
- Wuppertal -

Kreisfreie Städte Wuppertal, Solingen, Remscheid

4.306

Polizeipräsidium
- Krefeld -

Kreisfreie Stadt Krefeld

4.307

Polizeipräsidium
- Oberhausen -

Kreisfreie Stadt Oberhausen

4.308

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Kleve -

Kreis Kleve

4.309

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Mettmann -

Kreis Mettmann

4.310

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Neuss -

Rhein-Kreis Neuss

4.311

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Viersen -

Kreis Viersen

4.312

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Wesel -

Kreis Wesel

4.4

Regierungsbezirk Köln

4.401

Polizeipräsidium
- Aachen -

Kreisfreie Stadt Aachen und Kreis Aachen

4.402

Polizeipräsidium
- Bonn -

Kreisfreie Stadt Bonn sowie Städte Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim und Rheinbach, Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg (Rhein-Sieg-Kreis)

4.403

Polizeipräsidium
- Köln -

Kreisfreie Städte Köln und Leverkusen

4.404

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Bergheim -

Rhein-Erft-Kreis

4.405

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Bergisch Gladbach -

Rheinisch-Bergischer Kreis

4.406

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Düren -

Kreis Düren

4.407

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Euskirchen -

Kreis Euskirchen

4.408

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Gummersbach -

Oberbergischer Kreis

4.409

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Heinsberg -

Kreis Heinsberg ohne Gebiet des NATO-Hauptquartiers

4.410

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Siegburg -

Rhein-Sieg-Kreis ohne Städte Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach sowie ohne Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg

4.5

Regierungsbezirk Münster

4.501

Polizeipräsidium
- Gelsenkirchen -

Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen

4.502

Polizeipräsidium
- Recklinghausen -

Kreisfreie Stadt Bottrop, Kreis Recklinghausen

4.503

Polizeipräsidium
- Münster -

Kreisfreie Stadt Münster

4.504

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Borken -

Kreis Borken

4.505

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Coesfeld -

Kreis Coesfeld

4.506

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Steinfurt -

Kreis Steinfurt

4.507

Landrätin/Landrat als Kreispolizeibehörde
- Warendorf -

Kreis Warendorf

Lfd.
Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

5

Geschäftsführerinnen oder
Geschäftsführer der
Kreisstellen
der Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen als
Landesbeauftragte im Kreise

5.01

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Aachen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Düren -

Kreisfreie Stadt Aachen

5.02

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Borken der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Borken -

Kreis Borken

5.03

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Coesfeld der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Coesfeld -

Kreis Coesfeld

5.04

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Düren der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Düren -

Kreis Düren

5.05

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der
Kreisstelle Rhein-Erftkreis der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Köln -

Kreisfreie Stadt Köln

Rhein-Erft-Kreis

5.06

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Euskirchen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Düren -

Kreis Euskirchen

5.07

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Gütersloh der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Rheda-Wiedenbrück -

Kreis Gütersloh

5.08

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Heinsberg der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Viersen -

Kreis Heinsberg

5.09

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Herford-Bielefeld der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Herford -

Kreisfreie Stadt Bielefeld

Kreis Herford

5.10

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Hochsauerland der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Meschede -

Kreis Hochsauerlandkreis

5.11

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Höxter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Brakel -

Kreis Höxter

5.12

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Kleve der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Kleve -

Kreis Kleve

5.13

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Lippe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Brakel -

Kreis Lippe


5.14

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Märkischer Kreis/ Ennepe-Ruhr der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Unna -

Kreisfreie Stadt Hagen

Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis


5.15

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Mettmann der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Essen -

Kreisfreie Städte
Düsseldorf, Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal

Kreis Mettmann

5.16

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Minden-Lübbecke der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Lübbecke -

Kreis Minden-Lübbecke

5.17

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Münster der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Warendorf -

Kreisfreie Stadt Münster

5.18

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Rhein-Kreis Neuss der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Köln -

Kreisfreie Stadt Mönchengladbach

Kreis Rhein-Kreis Neuss

5.19

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Oberbergischer Kreis der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Lindlar -

Kreis Oberbergischer Kreis

5.20

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Olpe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Erndtebrück -

Kreis Olpe

5.21

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Paderborn der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Paderborn -

Kreis Paderborn

5.22

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Recklinghausen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Coesfeld -

Kreisfreie Städte
Bottrop und Gelsenkirchen

Kreis Recklinghausen

5.23

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Rheinisch-Bergischer Kreis der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Lindlar -

Kreisfreie Stadt Leverkusen

Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis

5.24

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Rhein-Sieg-Kreis der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Köln -

Kreisfreie Stadt Bonn

Kreis Rhein-Sieg-Kreis

5.25

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Ruhr-Lippe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Unna -

Kreisfreie Städte
Bochum, Dortmund, Hamm und Herne

Kreis Unna

5.26

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Siegen-Wittgenstein der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Erndtebrück -

Kreis Siegen-Wittgenstein

5.27

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Soest der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Bad Sassendorf -

Kreis Soest

5.28

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Steinfurt der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Saerbeck -

Kreis Steinfurt

5.29

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Viersen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Viersen -

Kreisfreie Stadt Krefeld

Kreis Viersen

5.30

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Warendorf der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Warendorf -

Kreis Warendorf

5.31

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle Wesel der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte oder als Landesbeauftragter im Kreise
- Wesel -

Kreis Wesel

Lfd.
Nr.

Bezeichnung und Sitz

Bezirk

6

Schulämter

6.1

Regierungsbezirk Arnsberg

6.101

Schulamt für die Stadt Bochum

Kreisfreie Stadt Bochum

6.102

Schulamt für die Stadt Dortmund

Kreisfreie Stadt Dortmund

6.103

Schulamt für die Stadt Hagen

Kreisfreie Stadt Hagen

6.104

Schulamt für die Stadt Hamm

Kreisfreie Stadt Hamm

6.105

Schulamt für die Stadt Herne

Kreisfreie Stadt Herne

6.106

Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis
- Schwelm-

Ennepe-Ruhr-Kreis

6.107

Schulamt für den Hochsauerlandkreis
- Meschede -

Hochsauerlandkreis

6.108

Schulamt für den Märkischen Kreis
- Lüdenscheid -

Märkischer Kreis

6.109

Schulamt für den Kreis Olpe
- Olpe -

Kreis Olpe

6.110

Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein
- Siegen -

Kreis Siegen-Wittgenstein

6.111

Schulamt für den Kreis Soest
- Soest -

Kreis Soest

6.112

Schulamt für den Kreis Unna
- Unna -

Kreis Unna

6.2

Regierungsbezirk Detmold

6.201

Schulamt für die Stadt Bielefeld

Kreisfreie Stadt Bielefeld

6.202

Schulamt für den Kreis Gütersloh
- Gütersloh -

Kreis Gütersloh

6.203

Schulamt für den Kreis Herford
- Herford -

Kreis Herford

6.204

Schulamt für den Kreis Höxter
- Höxter -

Kreis Höxter

6.205

Schulamt für den Kreis Lippe
- Detmold -

Kreis Lippe

6.206

Schulamt für den Kreis Minden-Lübbecke
- Minden -

Kreis Minden-Lübbecke

6.207

Schulamt für den Kreis Paderborn
- Paderborn -

Kreis Paderborn

6.3

Regierungsbezirk Düsseldorf

6.301

Schulamt für die Stadt Düsseldorf

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

6.302

Schulamt für die Stadt Duisburg

Kreisfreie Stadt Duisburg

6.303

Schulamt für die Stadt Essen

Kreisfreie Stadt Essen

6.304

Schulamt für die Stadt Krefeld

Kreisfreie Stadt Krefeld

6.305

Schulamt für die Stadt Mönchengladbach

Kreisfreie Stadt Mönchengladbach

6.306

Schulamt für die Stadt Mülheim a. d. Ruhr

Kreisfreie Stadt Mülheim a. d. Ruhr

6.307

Schulamt für die Stadt Oberhausen

Kreisfreie Stadt Oberhausen

6.308

Schulamt für die Stadt Remscheid

Kreisfreie Stadt Remscheid

6.309

Schulamt für die Stadt Solingen

Kreisfreie Stadt Solingen

6.310

Schulamt für die Stadt Wuppertal

Kreisfreie Stadt Wuppertal

6.311

Schulamt für den Kreis Kleve
- Kleve

Kreis Kleve

6.312

Schulamt für den Kreis Mettmann
- Mettmann -

Kreis Mettmann

6.313

Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss
- Neuss -

Rhein-Kreis Neuss

6.314

Schulamt für den Kreis Viersen
- Viersen -

Kreis Viersen

6.315

Schulamt für den Kreis Wesel
- Wesel -

Kreis Wesel

6.4

Regierungsbezirk Köln

6.401

Schulamt für die Stadt Aachen

Kreisfreie Stadt Aachen

6.402

Schulamt für die Stadt Bonn

Kreisfreie Stadt Bonn

6.403

Schulamt für die Stadt Köln

Kreisfreie Stadt Köln

6.404

Schulamt für die Stadt Leverkusen
- Leverkusen -

Kreisfreie Stadt Leverkusen

6.405

Schulamt für den Kreis Aachen
- Aachen -

Kreis Aachen

6.406

Schulamt für den Kreis Düren
- Düren -

Kreis Düren

6.407

Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis
- Bergheim (Erft) -

Rhein-Erft-Kreis

6.408

Schulamt für den Kreis Euskirchen
- Euskirchen -

Kreis Euskirchen

6.409

Schulamt für den Kreis Heinsberg
- Heinsberg -

Kreis Heinsberg

6.410

Schulamt für den Oberbergischen Kreis
- Gummersbach-

Oberbergischer Kreis

6.411

Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
- Bergisch Gladbach -

Rheinisch-Bergischer Kreis

6.412

Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis
- Siegburg -

Rhein-Sieg-Kreis

6.5

Regierungsbezirk Münster

6.501

Schulamt für die Stadt Bottrop

Kreisfreie Stadt Bottrop

6.502

Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen

Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen

6.503

Schulamt für die Stadt Münster

Kreisfreie Stadt Münster

6.504

Schulamt für den Kreis Borken
- Borken -

Kreis Borken

6.505

Schulamt für den Kreis Coesfeld
- Coesfeld -

Kreis Coesfeld

6.506

Schulamt für den Kreis Recklinghausen
- Recklinghausen -

Kreis Recklinghausen

6.507

Schulamt für den Kreis Steinfurt
- Steinfurt -

Kreis Steinfurt

6.508

Schulamt für den Kreis Warendorf
- Warendorf -

Kreis Warendorf

GV. NRW. 2008 S. 56