Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 3 vom 6.2.2009 Seite 29 bis 52

Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden

2005

Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden

 

Vom 19. Januar 2009

 

Gemäß § 4 Absatz 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 706), gebe ich bekannt:

 

1

Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden ist gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Landesverfassung folgende organisatorische Veränderung bestimmt worden:

 

Durch Organisationserlass vom 17. November 2008 ist mit Wirkung vom gleichen Tage aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr – als Teil der dort verbleibenden Aufgabe „Staatlicher Hochbau“ – die Aufgabe „Abschluss von Abkommen mit dem Bund über die Wahrnehmung des Bundesbaus in Nordrhein-Westfalen“ in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums übergegangen.

 

2

Gemäß § 4 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen Zuständigkeiten mit Wirkung vom 17. November 2008 auf die nach der Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde übergegangen.

 

Düsseldorf, den 19. Januar 2009

 

 

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Jürgen  R ü t t g e r s

 

GV. NRW. 2009 S. 36