Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 16 vom 30.6.2009 Seite 327 bis 348
Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten
113
Gesetz zur Änderung
der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich
des Ministerpräsidenten
Vom 9. Juni 2009
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz zur Änderung
der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich
des Ministerpräsidenten
Artikel 1
Das Gesetz über den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. März 1986 (GV. NRW. S. 218), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274), wird wie folgt geändert:
1. § 6 Absatz 3 wird aufgehoben.
2. § 8 wird aufgehoben.
3. § 9 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Zahl „2009“ wird durch die Zahl „2014“ ersetzt.
Artikel 2
Das Gesetz über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten (RettungstatenG) vom 30. März 2004 (GV. NRW. S. 146) wird wie folgt geändert:
1. § 5 wird aufgehoben.
2. § 6 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Zahl „2009“ wird durch die Zahl „2014“ ersetzt.
Artikel 3
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 9. Juni 2009
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Dr. Jürgen R ü t t g e r s
(L. S.)
Der Innenminister
Dr. Ingo W o l f
GV. NRW. 2009 S. 328