Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 11 vom 30.3.2010 Seite 183 bis 210

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes
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Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes

2125

Verordnung zur Änderung
der Verordnung
zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten
für Bereiche des Verbraucherschutzes

 

Vom 23. März 2010

 

Auf Grund des § 3 Absatz 1 sowie des § 5 Satz 1 des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 662) wird verordnet:

 

Artikel 1

 

Die Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 740), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2009 (GV. NRW. S. 334), wird wie folgt geändert:

 

1. In § 8 Absatz 3 und in § 9 wird nach dem Wort „Städte“ das Wort „Duisburg“ eingefügt und ein Komma nachgesetzt.

 

2. In § 10 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „acht“ durch das Wort „neun“ ersetzt.

 

3. In § 12 wird die Zahl „240.000“ durch die Zahl „270 000“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am 1. April 2010 in Kraft.

 

Düsseldorf, den 23. März 2010

 

 

Der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

Eckhard  U h l e n b e r g

 

GV. NRW. 2010 S. 199