Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 18 vom 21.5.2010 Seite 281 bis 292
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Beteiligung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen am Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Beteiligung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen am Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin
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Bekanntmachung
des Inkrafttretens
des Abkommens über die Beteiligung der
Länder Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen
am Abkommen über die Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin
Vom 14. Mai 2010
Nachdem die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen am 5. Mai 2010 bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt wurde und hinsichtlich der übrigen Vertragspartner (Land Mecklenburg-Vorpommern, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Land Niedersachsen, Land Schleswig-Holstein) die innerstaatlichen Voraussetzungen zum Inkrafttreten vorlagen, trat der Staatsvertrag gemäß seines § 4 mit Wirkung zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Düsseldorf, den 14. Mai 2010
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Jürgen R ü t t g e r s
(L. S.)
GV. NRW. 2010 S. 284