Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 27 vom 29.9.2010 Seite 511 bis 532

1. Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen – Entschädigungsregelung - vom 23. Januar 2008
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1. Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen – Entschädigungsregelung - vom 23. Januar 2008

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1. Nachtrag
zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder
der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen
gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
– Entschädigungsregelung - vom 23. Januar 2008

 

Vom 14. Juli 2010

 

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse NRW hat am 14. Juli 2010 aufgrund von § 13 Nummer 14 der Satzung der Unfallkasse NRW in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 1 SGB IV auf Vorschlag des Vorstandes der Unfallkasse NRW vom 23. Juni 2010 den folgenden Beschluss zum 1. Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen – Entschädigungsregelung - vom 23. Januar 2008 gefasst.

 

 

Auf Vorschlag des Vorstandes beschließt die Vertreterversammlung in der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2008 (i. d. F. v. 18. Juni 2009)

 

1. bei § 4 Absatz 1 Satz 1 die Zahl „52“ durch die Zahl „62“,

2. bei § 6 Absatz 1 Nummer 1 die Zahl „360“ durch die Zahl „432“und

3. bei § 6 Absatz 1 Nummer 2 die Zahl „100“ durch die Zahl „124“

 

zu ersetzen.

 

Die Vertreterversammlung beschließt das Inkrafttreten dieser Änderungen zum 1. August 2010.“

 

 

Vorgelegt vom Vorstand

Münster, den 23. Juni 2010

S t u h l m a n n

Vorsitzender

 

Beschlossen von der Vertreterversammlung

Düsseldorf, den 14. Juli 2010

L a u f

Vorsitzender

 

 

Genehmigung

 

Die vorstehende, von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen am 14. Juli 2010 beschlossene Fassung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen wird hiermit gem. § 41 Absatz 4 Satz 3 SGB IV genehmigt.

 

Essen, den 2. September 2010

V B 1-3546.112

 

 

Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

F r i e d r i c h

 

GV. NRW. 2010 S. 516