Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 38 vom 28.12.2010 Seite 685 bis 698

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen

20302

Gesetz zur Änderung
des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage
für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit
im feuerwehrtechnischen Dienst
in Nordrhein-Westfalen

 

Vom 21. Dezember 2010

 

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

 

Gesetz zur Änderung
des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage
für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit
im feuerwehrtechnischen Dienst
in Nordrhein-Westfalen

 

Artikel 1

 

Das Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 203) wird wie folgt geändert:

 

In § 2 wird die Angabe „31. Dezember 2010“ durch die Angabe „31. Dezember 2013“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 21. Dezember 2010

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Die Ministerpräsidentin

Hannelore  K r a f t

(L. S)

Der Finanzminister

Dr. Norbert  W a l t e r-B o r j a n s

 

Der Minister
für Inneres und Kommunales

Ralf  J ä g e r

 

GV. NRW. 2010 S. 690