Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 1 vom 5.1.2011 Seite 1 bis 8

Sechzehnte Änderung der Satzung der Rheinischen Versorgungskassen
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Sechzehnte Änderung der Satzung der Rheinischen Versorgungskassen

2022

Sechzehnte Änderung der Satzung
der Rheinischen Versorgungskassen

 

Vom 19. November 2010

 

Auf Grund des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 19. November 2010 wie folgt beschlossen:

 

Die Satzung der Rheinischen Versorgungskassen vom 19. November 1985 (GV. NRW. 1986 S. 71 / StAnz. RhPf. 1986 S. 79), zuletzt geändert durch die 15. Satzungsänderung vom 30. Juni 2010 (GV. NRW. S. 534 / StAnz. RhPf. S. 1511), wird wie folgt geändert:

 

1.

 

1. § 1:

a) Absatz 1 Satz 1:

Die Wörter „für Gemeinden und Gemeindeverbände“ werden gestrichen und die Wörter „Rheinische Versorgungskasse“ durch die Wörter „“Rheinische Versorgungskassen“ (RVK)“ ersetzt.

 

b) Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1:

Das Wort „Zusatzversorgungskasse“ wird jeweils durch die Wörter „Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK)“ ersetzt.

 

c) Absatz 7 wird ersatzlos gestrichen.

 

2. § 4 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 1. Halbsatz:

Die Wörter „ihre Stellvertreter“ werden jeweils durch die Wörter „die Stellvertreterinnen/die Stellvertreter“ ersetzt.

 

3. § 4 Absatz 2 Satz 4 Buchstabe d:

Die Wörter „der IKK-Nordrhein“ werden durch die Wörter „die Vereinigte IKK (Bereich der vormaligen IKK Nordrhein)“ ersetzt.

 

4. § 6:

a) Satz 2 Nummer 10:

Das Wort „Zusatzversorgungskasse“ wird durch die Wörter „Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK)“ ersetzt.

 

b) Satz 3:

Die Wörter „für Gemeinden und Gemeindeverbände“ werden gestrichen und an das Wort „Zusatzversorgungskasse“ der Zusatz „(RZVK)“ angefügt.

 

5. § 9 Absatz 1 und Absatz 2:

Die Wörter „das Innenministerium“ bzw. „des Innenministeriums“ werden durch die Wörter „das Ministerium für Inneres und Kommunales“ bzw. „des Ministeriums für Inneres und Kommunales“ ersetzt.

 

6. § 4:

a) Absatz 1 Satz 2 Buchstaben c, d und e:

Die Wörter „ein Vertreter“ werden durch die Wörter „eine Vertreterin/ein Vertreter“ ersetzt.

 

b) Absatz 2 Satz 2 2. Halbsatz:

Die Wörter „Leiter der Versorgungskasse“ werden durch die Wörter „die Leiterin/den Leiter der Rheinischen Versorgungskassen“ ersetzt.

 

c) Absatz 2 Satz 4 Buchstaben a bis d:

Die Wörter „einen Vertreter“ werden durch die Wörter „eine Vertreterin/einen Vertreter“ ersetzt.

 

d) Absatz 3 Satz 1:

Die Wörter „einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter“ werden durch die Wörter „eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und deren Stellvertreterin/dessen Stellvertreter“ ersetzt.

 

7. § 5:

a) Absatz 1 Satz 1:

Die Wörter „der Vorsitzende“ werden durch die Wörter „die Vorsitzende/der Vorsitzende“ und die Wörter „dem Leiter“ durch die Wörter „der Leiterin/dem Leiter“ ersetzt.

 

b) Absatz 1 Satz 3:

Die Wörter „vom Vorsitzenden und dem vom Verwaltungsrat bestellten Schriftführer“ werden durch die Wörter „von der Vorsitzenden/vom Vorsitzenden und der/dem vom Verwaltungsrat bestellten Schriftführerin/Schriftführer“ ersetzt.

 

c) Absatz 2:

Die Wörter „vom Vorsitzenden“ werden durch die Wörter „von der Vorsitzenden/vom Vorsitzenden“ ersetzt.

 

d) Absatz 3 Satz 1:

Die Wörter „Der Leiter“ werden durch die Wörter „Die Leiterin/der Leiter“ und die Wörter „der Geschäftsführer“ durch die Wörter „die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer“ ersetzt.

 

e) Absatz 4 Satz 2:

Die Wörter „der Vorsitzende und dessen Stellvertreter“ werden durch die Wörter „die Vorsitzende/der Vorsitzende und deren Stellvertreterin/dessen Stellvertreter“ ersetzt.

 

f) Absatz 5 Satz 1:

Die Wörter „der Vorsitzende“ werden durch die Wörter „die Vorsitzende/der Vorsitzende“ ersetzt.

 

8. § 6:

a) Satz 2 Nummer 2:

Die Wörter „des Leiters“ werden durch die Wörter „der Leiterin/des Leiters“ und die Wörter „des Geschäftsführers“ durch die Wörter „der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers“ ersetzt.

 

b) Satz 2 Nummer 4 erhält die folgende Fassung:

„4. die Anhörung zur Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers, ihrer/seiner Stellvertreterin bzw. ihres/seines Stellvertreters und der/des für das Finanzwesen zuständigen Beamtin/Beamten“.

 

9. § 7:

a) Absatz 1 erhält die folgende Fassung:

„(1) 1Leiterin/Leiter der Rheinischen Versorgungskassen ist die Direktorin/der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland. 2Im Falle ihrer/seiner Verhinderung wird sie/er durch die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer vertreten.“

 

b) Absatz 2 Satz 1:

Die Wörter „Der Leiter“ werden durch die Wörter „Die Leiterin/der Leiter“ und die Wörter „einen Geschäftsführer sowie dessen Stellvertreter“ durch „eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer sowie deren Stellvertreterin/dessen Stellvertreter“ ersetzt.

 

c) Absatz 3:

Die Wörter „Der Geschäftsführer“ werden durch die Wörter „Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer“ und die Wörter „der Leiter“ durch die Wörter „die Leiterin/der Leiter“ ersetzt.

 

10. § 9 Absatz 3 Satz 1:

Die Wörter „der Leiter“ werden durch die Wörter „die Leiterin/der Leiter“ und das Wort „er“ durch die Wörter „sie/er“ ersetzt.

 

11. § 11:

a) Absatz 3 Satz 2 Buchstabe a:

Die Wörter „die Beamten“ werden durch die Wörter „die Beamtinnen/die Beamten“ ersetzt.

 

b) Absatz 3 Satz 2 Buchstabe b erhält die folgende Fassung:

„b) das vor der Berufung einer Bewerberin/eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis einzuholende Zeugnis der Amtsärztin/des Amtsarztes oder einer als Gutachterin/eines als Gutachter beauftragten Ärztin/Arztes spätestens mit der Anmeldung der Beamtin/des Beamten vorzulegen; dies gilt nicht für unmittelbar von den Bürgerinnen/Bürgern gewählte Beamtinnen/Beamte auf Zeit,“.

 

c) Absatz 3 Satz 4:

Die Wörter „den Bewerber oder Beamten“ werden durch die Wörter „die Bewerberin/den Bewerber oder die Beamtin/den Beamten“ ersetzt.

 

d) Absatz 4:

In Satz 1 wird das Wort „Beamte“ durch die Wörter „Beamtinnen/Beamte“ ersetzt.

 

e) Absatz 5:

In Satz 1 wird das Wort „Beamten“ durch die Wörter „Beamtinnen/Beamten“ sowie das Wort „Ehrenbeamten“ durch die Wörter „Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten“ und in Satz 2 das Wort „Beamte“ durch die Wörter „Beamtinnen/Beamte“ ersetzt.

 

12. § 13:

a) Absatz 1:

Die Wörter „Beamten und Versorgungsempfänger“ werden durch die Wörter „Beamtinnen/Beamten und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger“ ersetzt.

 

b) Absatz 2:

In Satz 1 wird das Wort „Beamte“ durch die Wörter „Beamtinnen/Beamte“ und in Satz 2 werden die Wörter „der Versorgungsempfänger“ durch die Wörter „der Versorgungsempfängerinnen/der Versorgungsempfänger“ ersetzt.

 

c) Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2:

Das Wort „Beamten“ wird jeweils durch die Wörter „Beamtinnen/Beamten“ und das Wort „Versorgungsempfänger“ durch die Wörter „Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger“ ersetzt.

 

d) Absatz 6:

Im 1. und im 2. Halbsatz wird das Wort „Beamte“ jeweils durch die Wörter „Beamtinnen/Beamte“ ersetzt.

 

f) Absatz 7:

Die Wörter „Beamte und Versorgungsempfänger“ werden jeweils durch die Wörter „Beamtinnen/Beamte und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger“ ersetzt.

 

13. § 15 Satz 1:

Die Wörter „Beamten und Versorgungsempfänger“ werden durch die Wörter „Beamtinnen/Beamten und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger“ ersetzt.

 

14. § 16:

a) Absatz 1:

Das Wort „Kommunalbeamte“ wird durch die Wörter „Kommunalbeamtinnen/ Kommunalbeamte“ ersetzt.

 

b) Absatz 2 Satz 1:

Die Wörter „eines Beamten oder seiner Hinterbliebenen“ werden durch die Wörter „einer Beamtin/eines Beamten oder ihrer/seiner Hinterbliebenen“ ersetzt.

 

c) Absatz 3 Satz 1 Nummer 2:

Das Wort „Ehrenbeamte“ wird durch die Wörter „Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamte“ ersetzt.

 

d) Absatz 3 Satz 1 Nummer 3:

Das Wort „Beamte“ wird durch die Wörter „Beamtinnen und Beamte“ ersetzt.

 

e) Absatz 3 Satz 1 Nummer 4:

Die Wörter „eines verstorbenen Beamten“ werden durch die Wörter „einer verstorbenen Beamtin/eines verstorbenen Beamten“ ersetzt.

 

15. § 17 Absatz 1 Satz 1:

Die Wörter „eines als Gutachter beauftragten Arztes“ werden durch die Wörter „einer als Gutachterin/eines als Gutachter beauftragten Ärztin/Arztes“ ersetzt.

 

16. § 18 Absatz 1 Satz 1:

Das Wort „Beamte“ wird durch die Wörter „Beamtinnen und Beamte“ ersetzt.

 

17. § 19 Absatz 2 Satz 1:

Die Wörter „eines nicht im Beamtenverhältnis stehenden Stelleninhabers“ werden durch die Wörter „einer/eines nicht im Beamtenverhältnis stehenden Stelleninhaberin/Stelleninhabers“ ersetzt.

 

18. § 21:

a) Absatz 1:

Die Wörter „ein Beamter“ werden durch die Wörter „eine Beamtin/ein Beamter“, die Wörter „ihn oder seine“ durch die Wörter „sie oder ihre/ihn oder seine“ und die Wörter „der Beamte“ durch die Wörter „die Beamtin/der Beamte“ ersetzt.

 

b) Absatz 2 Satz 1:

Die Wörter „des Ausscheidenden“ werden durch die Wörter „der/des Ausscheidenden“ ersetzt.

 

c) Absatz 4:

Die Wörter „ein ausgeschiedener Stelleninhaber, für den“ werden durch die Wörter „eine ausgeschiedene Stelleninhaberin/ein ausgeschiedener Stelleninhaber, für die/den“ und das Wort „ihn“ durch die Wörter „sie/ihn“ ersetzt.

 

19. § 22 Absatz 2 erhält die folgende Fassung:

„(2) Hat die ausgleichspflichtige Beamtin oder Ruhestandsbeamtin/der ausgleichspflichtige Beamte oder Ruhestandsbeamte die Kürzung ihrer/seiner Versorgungsbezüge ganz oder teilweise durch Zahlung eines Kapitalbetrages an ihren/seinen Dienstherrn abgewendet, der Mitglied der Rheinischen Versorgungskassen ist, so übernehmen die Rheinischen Versorgungskassen die Leistung an den Versorgungsträger (Absatz 1) nur, wenn das Mitglied den Kapitalbetrag vorher an die Rheinischen Versorgungskassen abgeführt hat.“

 

20. § 26 Absatz 1 Satz 1:

Das Wort „Beamte“ wird durch die Wörter „Beamtinnen/Beamte“ ersetzt.

 

21. § 27:

a) Absatz 1 Satz 1:

Die Wörter „einem Beamten oder Versorgungsempfänger“ werden durch die Wörter „einer Beamtin oder Versorgungsempfängerin/einem Beamten oder Versorgungsempfänger“ ersetzt.

 

b) Absatz 2:

Die Wörter „der Beamte oder Versorgungsempfänger“ werden durch die Wörter „die Beamtin oder Versorgungsempfängerin/der Beamte oder Versorgungsempfänger“ ersetzt.

 

22. § 28 Satz 1:

Die Wörter „Der Leiter“ werden durch die Wörter „Die Leiterin/der Leiter“ ersetzt.

 

23. § 29:

a) Absatz 2:

Das Wort „Beamten“ wird durch die Wörter „Beamtinnen/Beamten“ ersetzt.

 

b) Absatz 5 Satz 2 Buchstabe g:

Das Wort „Wahlbeamte“ wird durch die Wörter „Wahlbeamtinnen/Wahlbeamte“ ersetzt.

 

24. § 30:

a) Absatz 2:

In Satz 1 werden die Wörter „ein Beamter“ durch die Wörter „eine Beamtin/ein Beamter“ und in Satz 2 das Wort „Beamte“ durch die Wörter „Beamtinnen/Beamte“ ersetzt.

 

b) Absatz 6:

In Satz 1 werden die Wörter „des letzten Stelleninhabers“ durch die Wörter „der letzten Stelleninhaberin/des letzten Stelleninhabers“ und in Satz 2 die Wörter „des Stelleninhabers“ durch die Wörter „der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers“ ersetzt.

 

25. § 33 Absatz 2:

a) Buchstabe c:

Die Wörter „vom Leiter“ werden durch die Wörter „von der Leiterin/vom Leiter“ und die Wörter „vom Geschäftsführer“ durch die Wörter „von der Geschäftsführerin/vom Geschäftsführer“ ersetzt.

 

b) Buchstabe e:

Die Wörter „welcher Wirtschaftsprüfer“ werden durch die Wörter „welche Wirtschaftsprüferin/welcher Wirtschaftsprüfer“ ersetzt.

 

26. § 37 Absatz 1:

In Satz 1 werden die Wörter „Beamten und Arbeitnehmern“ durch die Wörter „Beamtinnen/Beamten und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern“ und in Satz 2 wird das Wort „Mitarbeiter“ durch die Wörter „Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter“ ersetzt.

 

27. § 41 Satz 1:

Die Wörter „Beamte und Arbeitnehmer“ werden durch die Wörter „Beamtinnen/Beamte und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer“ ersetzt.

 

28. § 42 Absatz 1:

Die Wörter „Beamte und Arbeitnehmer“ werden durch die Wörter „Beamtinnen/Beamte und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer“ ersetzt.

 

29. § 53:

Die Wörter „Der Leiter“ werden durch die Wörter „Die Leiterin/der Leiter“ ersetzt.

 

30. Weitere §§:

Das Wort „Versorgungskasse“ (bzw. „Kasse“) wird im Satzungstext, sofern es nicht als Gattungsname Verwendung findet, allgemein durch die Wörter „Rheinische Versorgungskassen“ ersetzt; hierbei ist den grammatikalischen Anforderungen (Deklination und Konjugation) Rechnung getragen.

 

2.

 

Die Satzungsänderung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.

 

Köln, den 19. November 2010

 

 

P e t r a u s c h k e

Vorsitzender des Verwaltungsrates

 

B o i s

Schriftführer

 

 

Die vorstehende Sechzehnte Änderung der Satzung der Rheinischen Versorgungskassen (RVK) hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Datum vom 30. November 2010 – 31-45.01/01.03-3-580/10 – angenommen. Sie wird nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.

 

Köln, den 16. Dezember 2010

 

 

Rheinische Versorgungskassen

 

Die Leiterin der Kassen

L u b e k

 

GV. NRW. 2011 S. 3