Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 34 vom 30.12.2011 Seite 725 bis 732
Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW) - Änderung des § 65 Abs. 1 und 2 |
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Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW) - Änderung des § 65 Abs. 1 und 2
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Gesetz zur Änderung der
Landesbauordnung (BauO NRW) -
Änderung des § 65 Abs. 1 und 2
Vom 22. Dezember 2011
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz zur Änderung der
Landesbauordnung (BauO NRW) –
Änderung des § 65 Abs. 1 und 2
Die Landesbauordnung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 272), wird wie folgt geändert:
1. § 65 Absatz 1 Nummer 44 wird wie folgt geändert
„44. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
a) Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen oder als untergeordnete Nebenanlagen,
b) Kleinwindanlagen bis zu 10 m Anlagengesamthöhe, außer in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, sowie Mischgebieten,“.
2. § 65 Absatz 2 wird wie folgt geändert
a) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
„2. die
Änderung der äußeren Gestaltung durch Anstrich, Verputz, Verfugung,
Dacheindeckung, durch Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Austausch
von Umwehrungen sowie durch Bekleidungen und Verblendungen; dies gilt nicht in
Gebieten, für die eine örtliche Bauvorschrift nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 oder 2
besteht,“.
b) Als Nummer 3 wird neu eingefügt:
„die mit Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes,“.
c) Als Nummer 4 wird neu eingefügt:
„die mit Kleinwindanlagen bis zu 10 m Anlagengesamthöhe verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes, außer in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, sowie Mischgebieten,“.
d) Die bisherigen Nummern 3 bis 6 werden die Nummern 5 bis 8.
Düsseldorf, den 22. Dezember 2011
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Hannelore K r a f t
(L. S.)
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr
Harry Kurt V o i g t s b e r g e r
Der Minister
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Johannes R e m m e l
GV. NRW. 2011 S. 729