Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 1 vom 18.1.2012 Seite 1 bis 14
Änderung der Satzung des Bilgenentwässerungsverbandes (BEV) |
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Änderung der Satzung des Bilgenentwässerungsverbandes (BEV)
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Änderung der Satzung
des Bilgenentwässerungsverbandes (BEV)
Vom 1. Dezember 2011
Auf Grund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Bilgenentwässerungsverbandes vom 1. Dezember 2011 wird die Satzung des Bilgenentwässerungsverbandes vom 19. November 2010 (GV. NRW. S. 651) wie folgt geändert:
Artikel 1
1. In § 2 Absatz 1 werden im 7. Spiegelstrich die Wörter „ Artikel 3.03 Absätze 2 und 4“ durch die Wörter „Artikel 3.04 Absätze 4, 6 und 7“ ersetzt.
2. Dem § 9 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die oder der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser bestellte Vertreterin oder Vertreter der Länder nimmt an der Verbandsversammlung beratend teil. Ihr oder ihm ist auf Verlangen das Wort zu erteilen.“
3. Dem § 15 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Die oder der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser bestellte Vertreterin oder Vertreter der Länder nimmt an den Sitzungen des Vorstandes beratend teil. Ihr oder ihm ist auf Verlangen das Wort zu erteilen.“
4. In § 24 Absatz 1 werden die Wörter „Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher“ durch die Wörter „Der Vorstand“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Genehmigung
Die von der Verbandsversammlung des Bilgenentwässerungsverbandes am 1. Dezember 2011 beschlossene Änderung der Verbandssatzung wurde gemäß § 31 Absatz 1 der Satzung des Bilgenentwässerungsverbandes mit Schreiben vom 19. Dezember 2011 vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 19. Dezember 2011
Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
V a l e n t i
GV. NRW. 2012 S. 13