Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 5 vom 24.2.2012 Seite 95 bis 106
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Personalvertretungen für die im Landesdienst beschäftigten Lehrer |
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Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Personalvertretungen für die im Landesdienst beschäftigten Lehrer
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Vierte Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Errichtung von Personalvertretungen für die
im Landesdienst beschäftigten Lehrer
Vom 2. Februar 2012
Auf Grund des § 92 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. Dezember 1974 (GV. NRW. S. 1514), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2011 (GV. NRW. S. 348), wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über die Errichtung von Personalvertretungen für die im Landesdienst beschäftigten Lehrer vom 1. Oktober 1984 (GV. NRW. S. 618), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. November 2010 (GV. NRW. S. 594), wird wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt neu gefasst:
„7. die Gesamtschule und die Schulen im Schulversuch nach Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 2 des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 20. Oktober 2011.“
2. In § 1 wird im Anschluss an Absatz 2 folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Für die im Landesdienst beschäftigten Lehrkräfte an den neu zu errichtenden Sekundarschulen bilden die Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule vorläufig eine gemeinsame Personalvertretung.“
3. § 2 Nummer 2 wird wie folgt neu gefasst:
„2. für Lehrkräfte an der Schule für Kranke, der Realschule, am Gymnasium, am Weiterbildungskolleg, am Oberstufen-Kolleg, am Kolleg für Aussiedlerinnen und Aussiedler, am Berufskolleg, an der Gesamtschule, an der Sekundarschule, an den Schulen im Schulversuch gemäß Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 2 des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 20. Oktober 2011
die Bezirksregierungen,“.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft.
Düsseldorf, den 2. Februar 2012
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Sylvia L ö h r m a n n
GV. NRW. 2012 S. 102