Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 2 vom 30.1.2006 Seite 37 bis 50

Verordnung über die Erhebung von Gebühren für das Verfahren zur Auswahl ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber, die nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören (Auswahlgebühren-RVO NRW)
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Verordnung über die Erhebung von Gebühren für das Verfahren zur Auswahl ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber, die nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören (Auswahlgebühren-RVO NRW)

Verordnung
über die Erhebung von Gebühren für das
Verfahren zur Auswahl ausländischer
Studienbewerberinnen und -bewerber,
die nicht einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union angehören
(Auswahlgebühren-RVO NRW)

 

Vom 16. Januar 2006

 

Aufgrund des § 69 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulreformen (Hochschulreform-Weiterentwicklungsgesetz – HRWG) vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752) – wird verordnet:

 

§ 1

Das Ministerium überträgt die in § 69 Abs. 2 Satz 2 HG für das Verfahren zur Auswahl ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber, die nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, aufgeführten Ermächtigungen, durch Rechtsverordnung das Nähere zu den Gebührentatbeständen und zur Gebührenhöhe zu bestimmen und Regelungen zur Stundung, Ermäßigung und Erlass der Gebühren vorzusehen, jederzeit widerruflich auf die Hochschulen.

 

§ 2

Die Höhe der Gebühren muss sich insbesondere an den Zielen orientieren, mit den Gebühren zu einer effizienten Studierendenauswahl und einem hochwertigen Studium, zur Profilbildung der Hochschule und zum Wettbewerb unter den Hochschulen beizutragen.

 

§ 3
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. März 2011 außer Kraft.

 

Düsseldorf, den 16. Januar 2006

 

 

Der Minister
für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie
des Landes Nordrhein-Westfalen

Prof. Dr. Andreas  P i n k w a r t

GV. NRW. 2006 S. 48