Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 10 vom 15.5.2006 Seite 153 bis 164

Bekanntmachung des Vorhabens der AVR GmbH, das sich in der Phase der Herbeiführung des sicheren Einschlusses befindliche AVR-Versuchskernkraftwerk vollständig abzubauen
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Bekanntmachung des Vorhabens der AVR GmbH, das sich in der Phase der Herbeiführung des sicheren Einschlusses befindliche AVR-Versuchskernkraftwerk vollständig abzubauen

Bekanntmachung
des Vorhabens
der AVR GmbH, das sich in der Phase der Herbeiführung des sicheren
Einschlusses befindliche AVR-Versuchskernkraftwerk vollständig abzubauen

 

Vom 3. Mai 2006

 

Datum der Bekanntmachung: 15. Mai 2006

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWME) macht als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gemäß § 4 Abs. 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung1 Folgendes öffentlich bekannt:

 

Die AVR GmbH, Jülich, hat seit 1967 bis zur planmäßigen Außerbetriebnahme 1988 innerhalb des Betriebsgeländes des Forschungszentrums Jülich, Regierungsbezirk Köln, einen heliumgasgekühlten und grafitmoderierten Hochtemperaturreaktor mit einer thermischen Nennleistung von 46 MW betrieben. Dies entspricht einer elektrischen Leistung von ca. 15 MW. Entsprechend der erteilten Genehmigungen gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes2 wurden seit 1994 Arbeiten zur Stilllegung, Entladung des Reaktorkerns, Abbau von Anlagenteilen, Errichtung einer Materialschleuse, etc., mit dem Ziel durchgeführt, die noch verbleibenden radioaktiven Reststoffe bis zum späteren Abbau der Anlage sicher einzuschließen.

 

Mit Schreiben vom 25. Februar 2005, überarbeitet mit Schreiben vom 25. April 2006, hat die AVR GmbH gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes nunmehr beantragt, das AVR-Versuchskernkraftwerk vollständig abzubauen und das Betriebsgelände aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes zu entlassen.

 

Die Antragstellerin plant u.a., den mit Porenleichtbeton gefüllten Reaktorbehälter unzerlegt aus dem Reaktorgebäude zu entfernen und mit einem Luftkissen-Transportsystem in ein noch zu errichtendes Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich zu transportieren. Dort soll der Reaktorbehälter bis zur endlagergerechten Konditionierung sicher zwischengelagert werden.

Für die Errichtung und für den Betrieb dieses Zwischenlagers auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich sind eigenständige bau- und atomrechtliche Genehmigungsverfahren durchzuführen.

 

Nach den Antragsunterlagen wird im Wesentlichen Folgendes beantragt:

 

1. Vorbereitende Tätigkeiten zum Herausheben des Reaktorbehälters aus dem Reaktorgebäude

 

- Vorbereitung des Reaktorbehälters,

- Vorbereitende Tätigkeiten im Schutzbehälter / Ringraum,

- Montage der Handhabungs- und Transportsysteme für den Reaktorbehälter,

 

2. Herausheben des Reaktorbehälters aus dem Schutzbehälter und Ablegen in der Materialschleuse auf dem Luftkissen-Transportsystem,

 

3. Transport des Reaktorbehälters zum Zwischenlager,

 

4. Abbaumaßnahmen nach Herausheben des Reaktorbehälters

 

- Abbau verbliebener Komponenten im Schutzbehälter und Ringraum,

- Abbau der Gebäudestrukturen und Fundamente der AVR-Gesamtanlage,

 

5. Abbau der Lagerhalle (Krupp-Halle) nach eigenständiger Genehmigung der Bezirksregierung,

 

6. Abbau der nicht dem Regelungsbereich des Atomgesetzes unterliegenden Gebäude und der Infrastruktur nach bau-, immissionsschutz- und wasserrechtlichen Vorschriften,

 

7. Anpassung der Anlagensicherungseinrichtungen an die veränderten Erfordernisse beim vollständigen Abbau der Anlage.

 

Die Einzelheiten des Vorhabens ergeben sich aus den im Folgenden genannten Unterlagen gemäß § 6 der AtVfV:

 

- Antrag,

- Sicherheitsbericht Abbau des AVR-Versuchskernkraftwerks,

- Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Vorhaben Abbau des AVR-Versuchskernkraftwerks und

- Kurzbeschreibung Abbau des AVR-Versuchskernkraftwerks.

 

Der Antrag, der Sicherheitsbericht, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die Kurzbeschreibung des Vorhabens liegen in der Zeit vom

 

22. Mai 2006 bis einschl. 21. Juli 2006

 

während der Dienststunden

 

a) im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen, Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf (Anmeldung beim Pförtner); (Dienststunden: montags bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr)

 

und

 

b) in der Stadtverwaltung der Stadt Jülich, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich, Obergeschoß des neuen Rathauses, Zimmer 311 (Dienststunden: montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr)

 

zur Einsicht aus.

 

Die Kurzbeschreibung wird auf Verlangen überlassen.

 

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim MWME NRW und bei der Stadtverwaltung der Stadt Jülich erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Einwendungsmöglichkeit und die Erörterung erhobener Einwendungen auf das Vorhaben Abbau des AVR-Versuchkernkraftwerks, d.h. auf die Durchführung der beantragten Maßnahmen auf dem Betriebsgelände des AVR-Versuchskernkraftwerks beschränken.

 

Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Ein Termin für die mündliche Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt und in gleicher Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht. In dem Erörterungstermin werden Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragsteller oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird, wenn außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Düsseldorf, den 3. Mai 2006

423 - 8943 AVR – 7/16 – 5.2

 

____________________________

1 Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193)

 

2 Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2365)

 

 

Ministerium
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Im Auftrag

 

Volker  D ö r i n g

 

GV. NRW. 2006 S. 162