Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 17 vom 17.6.2016 Seite 297 bis 308

Berichtigung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge (FH)“
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Berichtigung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge (FH)“

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Berichtigung der Verordnung
zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW
für das Berufsbild „staatlich anerkannte
Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge (FH)“

Die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge (FH)“ vom 23. Mai 2016 (GV. NRW. S. 274) wird wie folgt berichtigt:

In § 1 Absatz 1 werden nach der Angabe „ (GV. NRW. S. 272)“ die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.

GV. NRW. 2016 S. 305