Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 28 vom 26.9.2016 Seite 783 bis 792

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Guthaben, die aus Einzahlungen stammen, die älter als zwölf Monate sind, können gemäß der Einverständniserklärung bei Errichtung eines Guthabenkontos nicht erstattet werden.

GV. NRW. 2016 S. 792