Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 36 vom 30.11.2016 Seite 977 bis 990

Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namen- loses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage
 

Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namen- loses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen

77

Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der
zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen
Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser
der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namen-
loses Nebengewässer der Heller auf hessischem
Gebiet und über die breitflächige Versickerung
über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger
(Gemarkung Allendorf) in Hessen
sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen
im Zusammenhang stehenden Anlagen

Vom 31. Oktober 2016

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 22.08./26.09.2016 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen abgeschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

Peter  K n i t s c h

GV. NRW. 2016 S. 986