Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 32 vom 24.11.2017 Seite 833 bis 852

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen
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Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen

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Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung
über die Bestimmung der zuständigen Behörde
für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens
für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach
und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer
zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen
im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen
und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen

Vom 6. November 2017

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 4. Oktober / 12. Oktober 2017 die Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen, und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen, abgeschlossen.

Die Verwaltungsvereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Vertretung

Dr. B o t t e r m a n n

GV. NRW. 2017 S. 847