Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 14 vom 21.6.2018 Seite 277 bis 294

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtliche Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Humpert zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nuhne im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) und im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen)
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Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtliche Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Humpert zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nuhne im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) und im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen)

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Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens
über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde
für die wasserrechtliche Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Wehranlage
an der Wasserkraftanlage Humpert zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit
der Nuhne im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen)
und im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen)

Vom 12. Juni 2018

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 28. Februar 2018 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtliche Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Humpert zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nuhne im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) und im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen) abgeschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 12. Juni 2018

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,

Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

Dr. B o t t e r m a n n

GV. NRW. 2018 S. 288