Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 30 vom 17.12.2018 Seite 669 bis 682

Verordnung zur Änderung der Camping- und Wochenendplatzverordnung
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Verordnung zur Änderung der Camping- und Wochenendplatzverordnung

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Verordnung zur Änderung
der Camping- und Wochenendplatzverordnung

Vom 10. Dezember 2018

Auf Grund des § 87 Absatz 1 Nummer 1, 6 und 7, Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 9 der Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421) verordnet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung nach Anhörung des fachlich zuständigen Ausschusses des Landtags:

Artikel 1

Die Camping- und Wochenendplatzverordnung vom 24. März 2011 (GV. NRW. S. 197), die durch Artikel 5 der Verordnung vom 24. November 2014 (GV. NRW. S.  847) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Angabe „50 qm“ durch die Angabe „50 m²“ und das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.

b) In dem neuen Satz 2 werden das Wort „bei“ durch das Wort „Bei“ und die Angabe „qm“ durch die Angabe „m²“ ersetzt.

2. In § 4 Absatz 1 und 3 wird jeweils die Angabe „qm“ durch die Angabe „m²“ ersetzt.

3. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 3 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.

b) In dem neuen Satz 4 wird das Wort „auf“ durch das Wort „Auf“ ersetzt.

c) In dem neuen Satz 5 wird vor den Wörtern „Sätze 1 und 2“ das Wort „Die“ eingefügt.

4. § 8 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 das Wort „Der“ durch die Wörter „Die Betreiberin oder der“ ersetzt.

bb) Satz 2 wird aufgehoben.

b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

„(2) Die Betreiberin beziehungsweise der Betreiber eines Campingplatzes oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person (Platzwartin oder Platzwart) muss darüber hinaus zur Sicherstellung einer geordneten Nutzung oder eines geordneten Betriebs ständig erreichbar sein.“

c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und das Wort „Der“ wird durch die Wörter „Die Betreiberin oder der“ ersetzt.

d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.

e) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und nach dem Wort „hat“ werden die Wörter „die Betreiberin oder“ eingefügt.

f) Die bisherigen Absätze 5 und 6 werden die Absätze 6 und 7.

5. In § 9 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 49 Landesbauordnung“ durch die Wörter „§ 47 BauO NRW 2018“ ersetzt.

6. In § 10 werden im Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§ 84 Absatz 1 Nummer 20 Landesbauordnung“ durch die Wörter „§ 86 Absatz 1 Nummer 20 BauO NRW 2018“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Düsseldorf, den 10. Dezember 2018

Die Ministerin

für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Ina S c h a r r e n b a c h

GV. NRW. 2018 S. 680