Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 3 vom 6.2.2019 Seite 41 bis 112

Satzung zur Änderung der Satzung der Emschergenossenschaft
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Satzung zur Änderung der Satzung der Emschergenossenschaft

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Satzung
zur Änderung der Satzung der Emschergenossenschaft

Vom 16. November 2018

Auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 Absatz 1 Satz 1 des Emschergenossenschaftsgesetzes vom 7. Februar 1990 (GV. NRW. Seite 144) hat die Genossenschaftsversammlung am 16. November 2018 folgende Änderungen der Satzung der Emschergenossenschaft vom 22. Januar 1991 (GV. NRW. Seite 26), die zuletzt durch die Satzung vom 17. November 2017 (GV. NRW. 2018 Seite 168) geändert worden ist, beschlossen:

1

1. In § 3 Nr. 1 wird das Wort „Entphenolungsanlagen“ und der zugehörige Spiegelstrich gestrichen.

2. In § 3 Nr. 2 werden die Wörter „Entphenolungsanlagen von 5.000 Euro oder“ und der zugehörige Spiegelstrich gestrichen.

3. In § 16 wird nach Absatz 2 folgender Absatz eingefügt:

„Für jede Rechnungsprüferin oder jeden Rechnungsprüfer wird in gleicher Weise eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.“

2

Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Emschergenossenschaftsgesetzes gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Vorstand hat den Beschluss der Genossenschaftsversammlung vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Genossenschaft vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Dezember 2018, Aktenzeichen IV-1 – 072 020 03, gemäß § 10 Absatz 2 EmscherGG genehmigte Satzungsänderung sowie der Hinweis gemäß 10 Absatz 5 Satz 1 EmscherGG werden gemäß § 10 Absatz 4 EmscherGG bekanntgemacht.

Essen, den 16. November 2018

Der Vorsitzende des Vorstandes

Prof. Dr.  P a e t z e l

GV. NRW. 2019 S. 63