Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 4 vom 19.2.2019 Seite 113 bis 120

Neunte Satzung zur Änderung der Satzung des Wupperverbandes
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Neunte Satzung zur Änderung der Satzung des Wupperverbandes

77

Neunte Satzung
zur Änderung der Satzung des Wupperverbandes

Vom 6. Dezember 2018

Auf Grund des § 10 Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 11 und 14 Absatz 1 des Wupperverbandsgesetzes vom 15. Dezember 1992 (GV. NRW. 1993, S. 40), von denen § 11 zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) geändert worden ist, hat die Verbandsversammlung am 6. Dezember 2018 folgende Änderungen der Satzung des Wupperverbandes vom 9. August 1994 (GV. NRW. S. 692), die zuletzt durch Satzung vom 8. Dezember 2016 (GV. NRW. 2017 S. 278) geändert worden ist, beschlossen:

1. In § 3 Absatz 1 werden Spiegelstrich 5 und 6 wie folgt gefasst:

„- Gewässerunterhaltungsbeitrag A - Vorflutsicherung – Erschwernisanteil Rechen -

-Gewässerunterhaltungsbeitrag B - weitere Aufgaben der Gewässerunterhaltung -“.

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Wupperverbandsgesetzes gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Vorstand hat den Beschluss der Verbandsversammlung vorher beanstandet oder

d) der Form-oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Verband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Januar 2019 -Az.: IV-1 – 072 080 03- gemäß § 11 Absatz 2 des Wupperverbandsgesetzes genehmigte Satzungsänderung sowie der Hinweis gemäß § 11 Absatz 5 des Wupperverbandsgesetzes werden hiermit gemäß § 11 Absatz 4 des Wupperverbandsgesetzes bekanntgemacht.

Wuppertal, den 30. Januar 2019

Der Vorstand

W u l f

GV. NRW. 2019 S. 116