Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 3 vom 30.1.2020 Seite 81 bis 146

Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Übernahme von Landesaufgaben durch den Kreis Unna in der Erstaufnahmeeinrichtung für asylbegehrende Ausländer im Kreis Unna
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Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Übernahme von Landesaufgaben durch den Kreis Unna in der Erstaufnahmeeinrichtung für asylbegehrende Ausländer im Kreis Unna

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Bekanntmachung
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna
und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Übernahme von Landesaufgaben durch den
Kreis Unna in der Erstaufnahmeeinrichtung für asylbegehrende Ausländer im Kreis
Unna

Vom 10. Dezember 2019

Durch diese Vereinbarung wird die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2015 ersetzt.

GV. NRW. 2020 S. 94