Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 7 vom 23.3.2020 Seite 177 bis 184

Berichtigung der Verordnung über die glücksspielrechtlichen Anforderungen an Annahme- und Wettvermittlungsstellen des Landes Nordrhein-Westfalen
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Berichtigung der Verordnung über die glücksspielrechtlichen Anforderungen an Annahme- und Wettvermittlungsstellen des Landes Nordrhein-Westfalen

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Berichtigung der
Verordnung über die glücksspielrechtlichen Anforderungen an Annahme- und
 Wettvermittlungsstellen des Landes Nordrhein-Westfalen

Vom 16. März 2020
 

Die Verordnung über die glücksspielrechtlichen Anforderungen an Annahme- und Wettvermittlungsstellen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Februar 2020 (GV. NRW. S. 159) wird wie folgt berichtigt:

1. In Artikel 1 werden in § 3 Absatz 2 die Wörter „[Einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des Umsetzungsgesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in Nordrhein-Westfalen]“ durch die Angabe „3. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 911)“ ersetzt.

2. In Artikel 2 werden in § 1 die Wörter „[Einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle der Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung Nordrhein-Westfalen]“ durch die Wörter „vom 25. Februar 2020 (GV. NRW. S. 159)“ ersetzt.

3. In Artikel 3 werden in der Eingangsformel die Wörter „[Einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des Umsetzungsgesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in Nordrhein-Westfalen]“ durch die Angabe „3. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 911)“ ersetzt.

Düsseldorf, den 16. März 2020

Der Minister des Innern

des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Winkel

GV. NRW. 2020 S. 183