Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 18 vom 29.5.2020 Seite 347 bis 356

Berichtigung der Verordnung zur Übertragung der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung auf die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
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Berichtigung der Verordnung zur Übertragung der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung auf die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

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Berichtigung der
Verordnung zur Übertragung der Bauherreneigenschaft
und Eigentümerverantwortung auf die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Vom 8. Mai 2020

Die Verordnung zur Übertragung der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung auf die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. April 2020 (GV. NRW. S. 343) wird wie folgt berichtigt:

Im Ausfertigungsdatum wird die Angabe „29.“ durch die Angabe „20.“ ersetzt.

Düsseldorf, den 8. Mai 2020

Der Minister des Innern

des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

GV. NRW. 2020 S. 348