Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 41 vom 10.6.2021 Seite 651 bis 682

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg
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Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg

Bekanntmachung
des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches
Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der
Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des
Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg 

Vom 18. Mai 2021

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 28. April 2021 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, 18. Mai 2021                                         

Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Armin Laschet

GV. NRW. 2021 S. 654