Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 15 vom 26.3.1998 Seite 197 bis 202
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Bremen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Bremen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der
Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten
Buchprüfer im Lande Bremen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer
und der vereidigten Buchprüfer
im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom
25. Februar 1998
Nachdem die von der Freien
Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein - Westfalen ausgefertigten
Ratifizierungsurkunden am 16. Februar 1998 ausgetauscht wurden, tritt der
Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. März 1998 in
Kraft.
Düsseldorf, den 25. Februar
1998
Der
Ministerpräsident
des
Landes Nordrhein - Westfalen
Johannes R a u
GV. NW.1998 S. :201