Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 86 vom 20.12.2021 Seite 1413 bis 1444

Fünfter Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
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Fünfter Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

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Fünfter Nachtrag
zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen
Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den
Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Vom 7. Dezember 2021

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat am 7. Dezember 2021 auf Grund des § 13 Nummer 14 der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2007 (GV. NRW. S. 621, ber. 2008 S. 54) in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363) auf Vorschlag des Vorstandes der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 6. Dezember 2021 folgenden Beschluss gefasst.

Die Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2008 (GV. NRW. 2010 S. 515), die zuletzt durch Beschluss vom
3. Juli 2019 (GV. NRW. S. 539) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „75“ durch die Angabe „79“ ersetzt.

2. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)               In Nummer 1 wird die Angabe „750“ durch die Angabe „790“ ersetzt.

b)               In Nummer 2 wird die Angabe „225“ durch die Angabe „237“ ersetzt.

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Vorgelegt vom Vorstand                                           Beschlossen von der Vertreterversammlung

Düsseldorf, den 6. Dezember 2021                           Düsseldorf, den 7. Dezember 2021

Helmut Etschenberg                                                  Martin Biewald

Vorsitzender                                                              Vorsitzender

G E N E H M I G U N G

Der  vorstehende,  von   der   Vertreterversammlung  der  Unfallkasse  Nordrhein  -        Westfalen    am    07.     Dezember    2021    beschlossene    5.   Nachtrag   zu    den Entschädigungsregelungen für die Mitglieder der Organe der Selbstverwaltung wird          hiermit gemäß § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB IV genehmigt.

Düsseldorf, 10.12.2021                                              Ministerium für Arbeit,

                                                                                   Gesundheit und Soziales

                                                                                   des Landes

Siegel                                                                         Nordrhein-Westfalen

III B 1 - 92.16.03.02                                                  Im Auftrag

                                                                                   Brigitte  N e n t w i g

GV. NRW. 2021 S. 1443