Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 3 vom 28.1.2022 Seite 43 bis 46

Berichtigung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Berichtigung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien

301

Berichtigung der Verordnung
über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen
der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der
Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien

Vom 20. Januar 2022

In § 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien vom 22. November 2021 (GV. NRW. S. 1340) wird nach dem Wort „Warmwassergewinnung,“ ein Absatz eingefügt.

Düsseldorf, den 20. Januar 2022

Der Minister der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag
Thomas  K e x e l

GV. NRW. 2022 S. 45