Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 3 vom 28.1.2022 Seite 43 bis 46
Berichtigung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien |
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Berichtigung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien
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Berichtigung
der Verordnung
über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen
der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions),
der
Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien
Vom 20. Januar 2022
In § 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien vom 22. November 2021 (GV. NRW. S. 1340) wird nach dem Wort „Warmwassergewinnung,“ ein Absatz eingefügt.
Düsseldorf, den 20. Januar 2022
Der Minister der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Thomas K e x e l
GV. NRW. 2022 S. 45