Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 33 vom 6.8.1998 Seite 475 bis 486
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Sachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westaflen |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Sachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westaflen
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Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Sachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westaflen
Vom 10. Juli 1998
Nachdem die vom Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 22./29. Juni 1998 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. Juli 1998 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 10. Juli 1998
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang C l e m e n t
-GV. NW.1998 S. 478