Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 9 vom 27.2.1998 Seite 133 bis 140

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Vom 10. Februar 1998
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Zwölftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Vom 10. Februar 1998

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1

Änderung des Abgeordnetengesetzes

Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen (Abgeordnetengesetz - AbgG NW) vom 24. April 1979 (GV. NW S. 238), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Januar 1997 (GV. NW S. 6), wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 1 wird die Zahl "8605" durch die Zahl "8752" ersetzt.

2. In § 5 Abs. 2 wird die Zahl "8605" durch die Zahl "8752" und die Zahl "4303" durch die Zahl "4376" ersetzt.

3. In § 6 Abs. 2 Nr. 1 wird die Zahl "2242" durch die Zahl "2278" ersetzt.

4. In § 6 Abs. 2 Nr. 2 wird die Zahl "536" durch die Zahl "546" ersetzt.

5. In § 6 Abs. 2 Nr. 3 wird die Zahl "764" durch die Zahl "790" und die Zahl "1189" durch die Zahl "1229" sowie die Zahl "1498" durch die Zahl "1548" ersetzt.

6. In § 6 Abs. 5 wird die Zahl "2465" durch die Zahl "2505" und die Zahl "910" durch die Zahl "925" ersetzt.

7. In § 6 Abs. 6 wird die Zahl "4726" durch die Zahl "4788" ersetzt.

Artikel 2

Das Gesetz tritt mit Ausnahme von Artikel 1 Ziffer 7 am
1. Februar 1998 in Kraft.

Artikel 1 Ziffer 7 tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

Düsseldorf, den 10. Februar 1998

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Johannes R a u

L.S.

Der Innenminister

Franz-Josef K n i o l a

-GV. NW.1998 S. :134