Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 32 vom 10.8.1999 Seite 461 bis 466

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

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Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein
und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer
und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein
zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der
vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Vom 5. Juli 1999

Nachdem die von dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 18. Januar/16. April 1999 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 5. Juli 1999

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang C l e m e n t

GV. NRW. 1999 S. 464