Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 26 vom 12.5.2000 Seite 389 bis 396
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
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Bekanntmachung
des Inkrafttretens
des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem
Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der
Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des
Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer
und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 22. April 2000
Nachdem die von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bayern ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 17./24. März 2000 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 2 am 1. April 2000 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 22. April 2000
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang C l e m e n t
(L. S.)
GV. NRW. 2000 S. 394