Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 50 vom 14.11.2000 Seite 677 bis 686

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte im Kreise
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte im Kreise

2005

Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Bestimmung der Sitze und Bezirke
der Geschäftsführer der Kreisstellen
der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
als Landesbeauftragte im Kreise

Vom 29. September 2000

Artikel 1

Die Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte im Kreise vom 13. Februar 1990 (GV. NRW. S. 66) wird wie folgt geändert.

In § 1 Nr. 17 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

„Sitz des Landesbeauftragten ist Saerbeck“.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 2000 in Kraft.

Düsseldorf, den 29. September 2000

Die Ministerin
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

Bärbel  H ö h n

GV. NRW. 2000 S. 678