Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 1 vom 15.1.2003 Seite 1 bis 12

Bekanntmachung des Vorhabens der Urenco Deutschland GmbH und der Uranit GmbH, die bestehende Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) und ihren Betrieb zu verändern
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Bekanntmachung des Vorhabens der Urenco Deutschland GmbH und der Uranit GmbH, die bestehende Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) und ihren Betrieb zu verändern

Bekanntmachung
des Vorhabens
der Urenco Deutschland GmbH und der Uranit GmbH,
die bestehende Urananreicherungsanlage
in Gronau (UAG)
und ihren Betrieb zu verändern

Vom 20. Dezember 2002

Datum der Bekanntmachung: 15. Januar 2003

Das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen macht als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gemäß § 4 Abs. 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung1 Folgendes öffentlich bekannt:

Die Urenco Deutschland GmbH, Jülich/Gronau, und die Uranit GmbH, Jülich, betreiben seit Juni 1985 im Industrie- und Gewerbegebiet Ost der Stadt Gronau, Regierungsbezirk Münster, eine Anlage zur Anreicherung von Uran nach dem Zentrifugenverfahren zur Erzeugung von Kernbrennstoff mit einer genehmigten Kapazität von bis zu 1.800 t Urantrennarbeit pro Jahr (UTA/a) (vgl. auch Bekanntmachung vom 27. August 1996, GV. NW S. 326; BAnz. 1996, Nr. 160).

Das zur Anreicherung verwendete Verfahrensmedium ist Uranhexafluorid (UF6).

Mit Schreiben vom 25. September 1998, geändert und ergänzt mit Schreiben vom 27. April 2001, 20. Februar und 5. Dezember 2002 hat die Urenco Deutschland GmbH - auch im Namen und im Auftrag der Uranit GmbH - einen Antrag auf Genehmigung zur Veränderung der bestehenden Urananreicherungsanlage und ihres Betriebes gemäß § 7 Abs. 1 des Atomgesetzes2 gestellt.

Die beantragte Veränderung umfasst die Errichtung und den Betrieb einer neuen Trennanlage (UTA-2) mit einer Kapazität von 2.700 t UTA/a, der Gebäude für die "Technische Infrastruktur" und eines Uranoxid-Lagers für abgereichertes Uran sowie die Anpassung der Infrastruktur der bestehenden Urananreicherungsanlage.

Nach den Antragsunterlagen wird im Wesentlichen Folgendes beantragt:

Die Errichtung und der Betrieb

- einer neuen Trennanlage UTA-2 mit einer Kapazität von 2.700 t UTA/a mit einem maximalen Anreicherungsgrad von 6% U-235,

- eines Gebäudes TI-2 mit Product-Umfüllanlage PU-2 und Product-Lager PL-2 mit einem maximalen Anreicherungsgrad von jeweils 6% U-235 sowie Zwischenlager für radioaktive Abfälle,

- eines Standortlagers FL-2 für Feed (Natururan) mit einer Kapazität von 10.000 t UF6,

- eines Standortlagers für Tails (abgereichertes Uran) in Form von Uranoxid mit einer Kapazität von ca. 59.000 t Uranoxid (U3O8),

- eines Dieselgebäudes D-2, eines Feuerwehrhauses und einer Umspannstation 2.

Die Veränderung

- des TI-1-Gebäudes durch Umnutzung und Erweiterung der Einrichtungen zur Dekontamination und Abfallbehandlung,

- des Standortlagers für Tails in Form von UF6,

- der Infrastruktureinrichtungen, z.B. durch Erweiterung von Straßen, Gleisen, Ver- und Entsorgungsleitungen,

- der elektro- und leittechnischen Einrichtungen,

- der Anlagensicherungseinrichtungen,

- des Betriebs und Betriebsreglements.

Die Erhöhung

- der Trennleistung von 1.800 t UTA/a auf bis zu 4.500 t UTA/a (Endausbau der Gesamtanlage),

- es max. Anreicherungsgrades auf bis zu 6% U-235,

- von max. zulässigen Ableitungen radioaktiver Stoffe,

- der Uranumgangsmengen.

Die Einzelheiten des Vorhabens ergeben sich aus den im Folgenden genannten Unterlagen gemäß § 6 der AtVfV.

Der Antrag, der Sicherheitsbericht und die Kurzbeschreibung liegen in der Zeit vom

27. Januar 2003 bis einschl. 26. März 2003

während der Dienststunden

a) im Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen, Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf (Anmeldung beim Pförtner); (Dienststunden: montags und dienstags von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr; mittwochs bis freitags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr)

b) im Rathaus der Stadt Gronau, Konrad-Adenauer-Straße 1, 48599 Gronau, Hochbauamt/Bauordnungsamt, 1. Obergeschoss, (Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr; freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr)

c) im Stadskantoor Enschede, Hengelosestraat 51, Enschede (Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr, dazu donnerstags von 17.00 bis 19.30 Uhr)

und

d) in der Bibliotheek Provinciehuis, Luttenbergstraat 2, Zwolle (Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr)

zur Einsicht aus.

Die Kurzbeschreibung wird auf Verlangen überlassen.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim MVEL und im Hochbauamt/Bauordnungsamt der Stadt Gronau erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Einwendungsmöglichkeit und die Erörterung auf das Vorhaben, d.h. die vorgesehenen oben beschriebenen Änderungen der Anlage beschränken.

Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Ein Termin für die mündliche Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt und in gleicher Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht. In dem Erörterungstermin werden Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragsteller oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird, wenn außer an die Antragsteller mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.

Düsseldorf, den 20. Dezember 2002

AG-UAG 8932 UAG - 7/6 - 5.2

Ministerium für Verkehr,
Energie und Landesplanung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Volker  D ö r i n g

______________

1 Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193)

2 Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322)

GV. NRW. 2003 S. 10