Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 36 vom 28.7.2003 Seite 419 bis 426

Änderung der Satzung der Provinzial Holding Westfalen vom 30. September 2002
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Änderung der Satzung der Provinzial Holding Westfalen vom 30. September 2002

Änderung der Satzung
der Provinzial Holding Westfalen
vom 30. September 2002

Vom 13. Juni 2003

Die Satzung der Provinzial Holding Westfalen vom 30. September 2002 (GV. NRW. S. 492) wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Der Verwaltungsrat besteht aus

1. dem Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als Vorsitzendem,
2. dem Verbandsvorsteher des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes als stellvertretendem Vorsitzenden,
3. 16 weiteren Mitgliedern, von denen je 5 vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband entsandt und 6 von der Belegschaft der Westfälischen Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft und der Westfälischen Provinzial Lebensversicherung Aktiengesellschaft gewählt werden.“

2. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Mitglieder des Verwaltungsrates gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1. und 2. sowie je ein vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband zu benennendes Mitglied des Verwaltungsrates als Vertreter der Gewährträger sowie zwei von den Belegschaftsvertretern im Verwaltungsrat aus ihrem Kreis zu wählende Vertreter bilden den Verwaltungsausschuss. Der Verwaltungsausschuss kann drei Mitglieder aus dem Verwaltungsrat hinzuwählen, von denen einer Belegschaftsvertreter sein muss.“

3. § 13 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Verwaltungsrates, sein Stellvertreter oder auf Vorschlag des Vorsitzenden durch den Verwaltungsrat zu bestimmende Mitglieder des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat kann für die Beiräte Geschäftsordnungen erlassen.“

Die Satzungsänderungen treten an dem Tag in Kraft, der auf die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen folgt.

Genehmigt.

Düsseldorf, den 13. Juni 2003

Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Dr.  S i e g e l

Ausgefertigt.

Münster, den 13. Juni 2003

Wolfgang S c h ä f e r

Vorsitzender
der Gewährträgerversammlung

Dr. Heiko  W i n k l e r

Vorsitzender
des Vorstands

Rainer  de  B a c k e r e

Mitglied
des Vorstands

GV. NRW. 2003 S. 424