Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 6 vom 21.2.2003 Seite 55 bis 62

Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Schlachthöfe und Schlachthäuser“ (GUV 7.17)
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Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Schlachthöfe und Schlachthäuser“ (GUV 7.17)

Außerkraftsetzung
der Unfallverhütungsvorschrift „Schlachthöfe und Schlachthäuser“
(GUV 7.17)

Vom 29. Oktober 2002

Die Vertreterversammlung des Gemeindeunfallversicherungsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 29. Oktober 2002 beschlossen:

Die Unfallverhütungsvorschrift „Schlachthöfe und Schlachthäuser“ (GUV 7.17) vom Juli 1993 in der Fassung vom Januar 1997 wird mit Ablauf des Monats außer Kraft gesetzt, in dem die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgt.

Münster, den 29. Oktober 2002

Josef M i c h a

Geschäftsführer

Genehmigung

Die Außerkraftsetzung der vorstehenden Unfallverhütungsvorschrift
„Schlachthöfe und Schlachthäuser“ (GUV 7.17)

wird genehmigt.

Az. 211-8006.15.4.4.1.1

Düsseldorf, den 29. November 2002

Ministerium
für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und Technologie
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

P o s t l e r

GV. NRW. 2003 S. 62