Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 17 vom 11.7.2002 Seite 257 bis 282

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

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Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken
für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

Vom 18. Juni 2002

Aufgrund des § 9 Abs. 2 Buchstabe c des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 1985 (GV. NRW. S. 155, ber. S. 447), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462, ber. 2001 S. 29), wird verordnet:

Artikel I

Die Anlage gemäß § 1 der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 23. Juni 2000 (GV. NRW. S. 554, ber. S. 639), geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2001 (GV. NRW. S. 444), wird wie folgt geändert:

1. In den beiden Regelungen zum Ausbildungsberuf ,,Assistent/Assistentin an Bibliotheken“ erhalten die Angaben in den Spalten ,,Ausbildungsberuf“ folgende Fassung:

,,Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste“

Gleichzeitig erfolgt die alphabetische Einordnung der beiden Regelungen nach der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Fachangestellter/Fachangestellte für Arbeitsförderung“ (Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen).

2. Nach der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Buchhändler/Buchhändlerin“ wird folgende neue Regelung eingefügt:

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Bühnenmaler und -plastiker/Bühnenmalerin und -plastikerin“

Spalte ,,Schule“:

,,Berufskolleg Ost der Stadt Essen“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Land Nordrhein-Westfalen“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

3. Nach der zweiten Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Eisenbahner/Eisenbahnerin im Betriebsdienst“ werden folgende zwei neue Regelungen eingefügt:

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Elektromaschinenbauer/Elektromaschinenbauerin

Spalte ,,Schule“:

,,Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Regierungsbezirke Detmold, Münster“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,ab zweitem Ausbildungsjahr“

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Elektromaschinenmoteur/Elektromaschinenmonteurin“

Spalte ,,Schule“:

,,Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münser

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Regierungsbezirke Detmold, Münster“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,ab zweitem Ausbildungsjahr“

4. Die Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Fachangestellter/Fachangestellte für Arbeitsförderung“ (Hansaschule, Berufskolleg der Stadt Münster) wird aufgehoben.

5. Nach der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Fachangestellter/Fachangestellte für Arbeitsförderung“ werden folgende vier neue Regelungen eingefügt:

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Fachkraft für Abwassertechnik“

Spalte ,,Schule“:

,,Hans-Schwier-Berufskolleg der Stadt Gelsenkirchen“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Land Nordrhein-Westfalen“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr“

Spalte ,,Schule“:

,,Erich-Brost-Berufskolleg, Essen“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Regierungsbezirk Düsseldorf; aus dem Regierungsbezirk Münster: Kreis Recklinghausen“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft“

Spalte ,,Schule“:

,,Hans-Schwier-Berufskolleg der Stadt Gelsenkirchen“

Spalte ,,Schulbezirk":

,,Land Nordrhein-Westfalen“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice“

Spalte ,,Schule“:

,,Hans-Schwier-Berufskolleg der Stadt Gelsenkirchen“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Land Nordrhein-Westfalen“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

6. Nach der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ wird folgende neue Regelung eingefügt:

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Fachkraft für Wasserversorgungstechnik“

Spalte ,,Schule“:

,,Hans-Schwier-Berufskolleg der Stadt Gelsenkirchen"

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Land Nordrhein-Westfalen“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

7. Nach der zweiten Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Forstwirt/Forstwirtin“ wird folgende neue Regelung eingefügt:

Spalte ,,Ausbildungsberuf“

,,Fotomedienlaborant/Fotomedienlaborantin“

Spalte ,,Schule":

,,Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund"

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

8. Nach der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Kartograph/Kartographin“ wird folgende neue Regelung eingefügt:

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Kaufmann/Kauffrau für audiovisuelle Medien“

Spalte ,,Schule“:

,,Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

9. In der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Kürschner/Kürschnerin; Pelzwerker/Pelzwerkerin“ wird in der Spalte ,,Bemerkungen“ der Strich (,,-“) durch folgende Angabe ersetzt:

,,Fachklasse gemäß Anmerkung1)“

10. Nach der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Leuchtröhrenglasbläser/Leuchtröhrenglasbläserin“ werden folgende zwei neue Regelungen eingefügt:

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Maskenbildner/Maskenbildnerin“

Spalte ,,Schule“:

,,Stadt Köln Berufskolleg, Humboldtstraße“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Land Nordrhein-Westfalen“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Metallbildner/Metallbildnerin“

Spalte ,,Schule“:

,,Technisches Berufskolleg Solingen“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Land Nordrhein-Westfalen“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

11. In der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Physiklaborant/Physiklaborantin“ erhalten die Angaben in den Spalten ,,Schule“ und „Schulbezirk“ folgende Fassung:

Spalte ,,Schule“:

,,Berufskolleg Stadtmitte der Stadt Mülheim an der Ruhr“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf,
Münster“

12. Nach der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Physiklaborant/Physiklaborantin“ wird folgende neue Regelung eingefügt:

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Postverkehrskaufmann/Postverkehrskauffrau“

Spalte ,,Schule“:

,,Willy-Brandt-Berufskolleg Rheinhausen, Duisburg“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Regierungsbezirke Detmold, Düsseldorf“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

13. In der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Rechtsanwaltsgehilfe/Rechtsanwaltsgehilfin“ erhalten die Angaben in der Spalte ,,Ausbildungsberuf“ folgende Fassung:

,,Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte“

14. In der Regelung zum Ausbildungsberuf „Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin“ erhalten die Angaben in der Spalte ,,Schulbezirk“ folgende Fassung:

,,Regierungsbezirke Detmold, Münster“

15. Nach der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Schuhfertiger/Schuhfertigerin“ werden folgende zwei neue Regelungen eingefügt:

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr“

Spalte ,,Schule“:

,,Robert-Schumann-Berufskolleg der Stadt Dortmund“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr“

Spalte ,,Schule“:

,,Max-Weber-Berufskolleg der Stadt Düsseldorf“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

16. Nach der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Stukkateur/Stukkateurin“ wird folgende neue Regelung eingefügt:

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin“

Spalte ,,Schule“:

,,Richard-Riemerschmid-Schule, Berufskolleg der Stadt Köln“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Land Nordrhein-Westfalen“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

17. Nach der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Uhrmacher/Uhrmacherin“ wird folgende neue Regelung eingefügt:

Spalte ,,Ausbildungsberuf“:

,,Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau“

Spalte ,,Schule“:

,,Hansaschule, Berufskolleg der Stadt Münster“

Spalte ,,Schulbezirk“:

,,Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster“

Spalte ,,Bemerkungen“:

,,-“

18. In der Regelung zum Ausbildungsberuf ,,Verpackungsmittelmechaniker/Verpackungsmittelmechanikerin“ erhalten die Angaben in den Spalten ,,Schule" und "Schulbezirk“ folgende Fassung:

Spalte ,,Schule“

,,Stadt Köln Berufskolleg Ulrepforte

Spalte ,,Schulbezirk“

,,Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf, Köln ohne Kreis Düren“

19. Soweit in einer Regelung zum Ausbildungsberuf in der Spalte ,,Bemerkungen“ die Angabe ,,bundesoffene Fachklasse“ enthalten ist, wird diese ersetzt durch die Angabe ,,Fachklasse gemäß Anmerkung1)“.

20. Nach der Regelung zum letzten Ausbildungsberuf wird folgender Fußnotenvermerk angefügt:

,,____________________

1) Fachklasse entsprechend der Beilage zur Rahmenvereinbarung der KMK über die Bildung länderübergreifender Fachklassen“

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft.

Düsseldorf, den 18. Juni 2002

Die Ministerin
für Schule, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Gabriele  B e h l e r

GV. NRW. 2002 S. 278