Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 23 vom 2.9.2002 Seite 387 bis 404
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2002/2003 |
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2002/2003
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die
Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester
für das Wintersemester 2002/2003
Vom 12. August 2002
Aufgrund der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 238) in Verbindung mit Artikel 16 Abs. 1 Nr. 15 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999 und der §§ 10 Abs. 2 und 11 des Zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW 1993 - HZG NW 1993) vom 11. Mai 1993 (GV. NRW. S. 204), geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 476), wird verordnet:
Artikel 1
Die Anlage 1 zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2002/2003 vom 19. Juni 2002 (GV. NRW. S. 246) wird wie folgt geändert:
1. Die in der Zeile ,,Biologie, Diplom“ für die Universität Köln ausgewiesene Zahl ,,128“ wird durch die Zahl ,,192“ ersetzt.
2. Die in der Zeile ,,Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II, Biologie“ für die Universität Köln ausgewiesene Zahl ,,34“ wird durch die Zahl ,,51“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2002 in Kraft.
Düsseldorf, den 12. August 2002
Die
Ministerin
für Schule, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Gabriele B e h l e r
GV.
NRW. 2002 S. 404