Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 5 vom 7.3.2002 Seite 77 bis 86
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2002 |
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2002
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen
im ersten Fachsemester
für das Sommersemester 2002
Vom 28. Januar 2002
Aufgrund der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 238) in Verbindung mit Artikel 16 Abs. 1 Nummer 15 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999 und der §§ 10 Abs. 2 und 11 des Zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW 1993 - HZG NW 1993) vom 11. Mai 1993 (GV. NRW. S. 204), geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 476), wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studien-plätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2002 vom 4. Dezember 2001 (GV. NRW. 2002 S. 11) wird wie folgt geändert:
In Anlage 1 wird
a) die für den Studiengang „Betriebswirtschaftslehre - integriert (Diplom)“
in der Spalte „Universität - Gesamthochschule Essen“ ausgebrachte Zahl „50“
durch die Zahl „374“,
b) die für den Studiengang „Medizin, Staatsexamen“ in der Spalte „Universität
Köln“ ausgebrachte Zahl „160“ durch die Zahl „150“
ersetzt.
In Anlage 2 wird die für den Studiengang „Betriebswirtschaftslehre - integriert“ in der Spalte „Universität - Gesamthochschule Essen“ ausgebrachte Zahl „14“ durch die Zahl „106“ "ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2001 in Kraft.
Düsseldorf, den 28. Januar 2002
Die Ministerin
für Schule, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Gabriele B e h l e r
GV. NRW. 2002 S. 85