Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 20 vom 25.6.2004 Seite 293 bis 320

Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
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Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
 

Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

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Gesetz
zu dem Staatsvertrag zum
Lotteriewesen in Deutschland
(Lotteriestaatsvertrag - LoStV)
und dem Staatsvertrag über die
Regionalisierung von Teilen der von
den Unternehmen des deutschen
Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Vom 22. Juni 2004

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1

Zustimmung zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen

Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen vom 13.Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.

Artikel 2

Zustimmung zum Staatsvertrag über die
Regionalisierung von Teilen der von den
Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks
erzielten Einnahmen

Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 13. Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.

Artikel 3

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

(2) Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Staatsverträge wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Sollten die Staatsverträge gegenstandslos werden, macht das Innenministerium dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli 2004 bekannt.

Düsseldorf, den 22. Juni 2004

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten

Dr. Michael  V e s p e r

(L. S.)

Der Innenminister
zugleich für
den Finanzminister

Dr. Fritz  B e h r e n s

Anlage Staatsvertrag Lotteriewesen

Anlage Staatsvertrag Regionalisierung